Neustadt Zusätzliche Wohnungen im „Erb“

Der Bebauungsplan „Im Erb“ wird abermals geändert. Dafür sprachen sich die Mitglieder des Ortsgemeinderates Maikammer bei ihrer jüngsten Sitzung aus. Grund ist, dass ein an das Baugebiet angrenzendes Grundstück in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen werden soll.
Wie Ortsbürgermeister Karl Schäfer bei der Ratssitzung verdeutlichte, möchten die Eigentümer eines Anwesens in der Weinstraße Süd auf ihrem Grundstück zusätzliche Wohngebäude errichten. Eine Bauvoranfrage habe bereits vorgelegen. Das Vorhaben sei gutzuheißen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass der „Bauherr auf eine städtebaulich gute Lösung setzt“, sagte Schäfer. Das Grundstück nun stelle eine Brücke zwischen dem Baugebiet „Im Erb“ und der Weinstraße Süd da. Gebaut werden solle in Haus-Hofbauweise mit einer gestaffelten Höhe von elf bis 11,50 Metern Höhe; ursprünglich sollten die Häuser eine Firsthöhe von zwölf Metern aufweisen. Insgesamt sollen zehn bis zwölf Wohneinheiten entstehen. Die künftigen Bewohner sollen, so planen es die Bauherren, über die Weinstraße Süd, aber auch über den Wendehammer im Neubaugebiet zu der geplanten Tiefgarage zu- und abfahren. Das Vorhaben kritisiert haben vor allem einige Anlieger des Neubaugebiets, die sich zum Teil in einer Interessensgemeinschaft zusammengeschlossen haben. Sie fürchten, dass die geplanten Mehrfamilienhäuser Licht und Sonne wegnehmen würden. Außerdem erwarten sie eine Zunahme des Verkehrs und damit mehr Lärm. Der Wiederverkaufspreis der Immobilie, so monieren sie, werde gemindert. Das zuständige Ingenieurbüro Pröll-Miltner argumentierte, dass die Gebäudehöhe kaum ausreiche, um Licht und Sonne abzuschotten. Da Autos hier nur im Schritttempo fahren dürften, sei außerdem nicht mit viel mehr Lärm zu rechnen. Schließlich wies das Ingenieurbüro darauf hin, dass sich nicht alle Bürger Einfamilien- oder Doppelhäuser leisten könnten und daher Mehrfamilienhäuser mit Mietwohnungen – auch für kleinere Geldbeutel – dringend gebraucht würden. Dass der Bauherr ein Mitglied des Rates sei, was nach Meinung der Anlieger „pikant an dieser Sache ist“, kommentierte das Ingenieurbüro nicht. Ortsbürgermeister Schäfer wies dies als Unterstellung vehement zurück. „Ratsmitglieder werden grundsätzlich nicht anders behandelt als andere Bürger.“ Mit der Interessengemeinschaft habe er Gespräche geführt, sagte Schäfer. Etliche Bedenken hätten dabei beiseitegeräumt werden können. Allerdings müsse er diejenigen im „Erb“ enttäuschen, die geglaubt hätten, dass ihre Sicht niemals verbaut werden würde. Nach der Offenlegung sind laut Schäfer die meisten eher geringfügigen Einwände berücksichtigt oder aufgenommen worden. (giw)