Neustadt Zur Sache: Pflichten für Hundehalter

Jeder Hundehalter in der Verbandsgemeinde Deidesheim erhält mit dem Steuerbescheid die Information, dass es „auf öffentlichen Straßen und Anlagen innerhalb bebauter Ortslagen verboten ist, die Tiere frei herumlaufen, sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen baden zu lassen“. Außerhalb bebauter Ortslagen sind die Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Blindenhunde sind davon ausgenommen. Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese die öffentlichen Anlagen nicht verunreinigen. Zum Beseitigen von Verunreinigungen sind beide in gleicher Weise verpflichtet. (piw)