Neustadt Zur Sache: Die Hochstraße Nord

Die Hochstraße Nord (B 44) ist eine zentrale Verkehrsader der Metropolregion Rhein-Neckar. Sie verbindet die Vorderpfalz mit der BASF und Nordbaden und ist der Hauptzubringer zur Kurt-Schumacher-Brücke, die über den Rhein zwischen Ludwigshafen und Mannheim führt – als zentrale Verbindung zu den Fernautobahnen A 61 und A 6. Täglich befahren die Hochstraße Nord etwa 40.000 Kraftfahrzeuge. Die 1,8 Kilometer lange Brückenkonstruktion ist durch Korrosion irreparabel beschädigt und muss abgerissen werden. Nach einer umfassenden Bürgerbeteiligung beschloss der Ludwigshafener Stadtrat im März 2014 als Ersatz den Bau einer ebenerdigen und 860 Meter langen Stadtstraße. Ein Teil der Hochstraße Nord ist bereits seit 2010 für Lkw gesperrt. Viereinhalb Jahre lang wird nach jetzigem Sachstand infolge des Trassenabrisses mit extremen Verkehrsbehinderungen gerechnet. Ein Umleitungskonzept ist in Arbeit. 60 Prozent der förderfähigen Kosten von 260 Millionen Euro trägt der Bund, 25 Prozent das Land, 15 Prozent die Stadt Ludwigshafen. Als zuständige Behörde muss der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Koblenz die Mitte Januar vorgelegte finale Entwurfsplanung des Großprojekts im Detail prüfen. Dabei werden die Belange von Bürgern, Firmen und Anliegern unter die Lupe genommen, die von dem Vorhaben betroffen sind. Das Verfahren wird Planfeststellung genannt und ist gesetzlich vorgeschrieben. Falls der LBM keine Änderungen beanstandet, werden die vollständigen Unterlagen für einen Monat der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Mögliche Beschwerden – auch von Naturschutz- und Umweltverbänden sowie benachbarten Bundesländern – werden bei einem Anhörungstermin eingeholt. Die gesamte Verfahrensdauer hängt davon ab, ob tatsächlich Einwände geltend gemacht werden, Klagen drohen oder ob planerische Fehler entdeckt und korrigiert werden müssen. Der Prozess bis zu einer LBM-Entscheidung – der sogenannte Planfeststellungsbeschluss – kann sich über Monate, aber auch Jahre erstrecken.