Neustadt Zur Sache: Das Brauchtum

Die Gemeinde Deidesheim war schon immer wohlhabender als die Gemeinde Lambrecht. Der sogenannte Hinterwald von Deidesheim erstreckt sich bis an die Lambrechter Gemarkung. Zu diesem Wald gehörten früher auch Wiesen, auf denen die Lambrechter ihr Vieh weiden lassen durften. Auch sammelten die Lambrechter Brennholz im Deidesheimer Wald. Diese Weide- und Holzleserechte überließen die Deidesheimer ihren ärmeren Nachbarn nicht einfach so. Als Gegenleistung mussten die Lambrechter alljährlich „am Dienstag nach der Pfingst“ einen Geißbock in Deidesheim abliefern. In einer Urkunde aus dem Jahr 1534 ist das so festgelegt. In der Urkunde ist auch dokumentiert, dass der Tributbock ein stattlicher sein muss, nämlich „bene cornutus et bene capabilis“, das bedeutet gut gehörnt und gut gebeutelt. Ob das so ist, darüber waren sich Lambrechter und Deidesheimer nicht immer einig. Auch weigerte sich Lambrecht in manchen Jahren seiner Verpflichtung nachzukommen, was die Deidesheimer natürlich nicht erfreute. Als die Pfalz im 19. Jahrhundert zu Frankreich gehörte, musste sich Kaiser Napoleon mit den Bock-Streitereien seiner pfälzischen Untertanen befassen. 1808 erließ Napoleon ein Dekret, in dem festgehalten wurde, dass die Lambrechter Weiderechte weiterhin Bestand haben und dass weiterhin alljährlich ein Bock abzuliefern sei, der „bien cornu et bien capable“ sein müsse. Früher musste der Lambrechter, der zuletzt das Bürgerrecht bekommen hatte, den Bock „am Dienstag nach der Pfingst“ nach Deidesheim bringen. Später ging diese Aufgabe an den Mann des zuletzt getrauten Paares über. Inzwischen muss auch die Ehefrau mitmarschieren. (ann)