Neustadt Wohnhäuser im Norden geplant

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Deidesheim soll im Norden der Stadt ein Baugebiet bekommen. Wo derzeit noch Rebzeilen stehen, sind Einfamilien- und Doppelhäuser geplant. Bis dahin wird es allerdings noch etwas dauern: Die Planung für das Gebiet „Östlich des St. Martinswegs“ ist erst in einem frühen Stadium, und auch eine gesetzliche Baulandumlegung ist nötig.

Das vorgesehene Baugelände schließt sich nördlich und östlich der vorhandenen Bebauung am nördlichen Ortseingang von Deidesheim an mit Wohnhäusern nördlich und südlich des Buschwegs. Im Osten wird es von der Trasse der Bahnlinie Neustadt-Bad Dürkheim begrenzt. Im Nordosten befindet sich etwa 50 Meter entfernt das Gewerbegebiet „Im Buschweg“. Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Deidesheim ist das Gebiet als Wohnbaufläche mit der Bezeichnung D5 aufgenommen. Ziel ist es, „die vorhandene Wohnbebauung moderat zu erweitern“, heißt es im einer Beschreibung des Vorhabens, das die Gesellschaft für Landschaftsanalyse und Umweltbewertung (Laub) für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Planverfahren erstellt hat. Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst 2,1 Hektar Fläche, die Fläche des Wohngebietes beträgt 1,2 Hektar. Etwa 25 Einzel- und Doppelhäuser können dort Platz finden. Ein Streifen entlang der Bahnlinie und ein nicht sinnvoll erschließbares, spitz zulaufendes Teilstück im Süden sollen als Grün- oder Ausgleichsflächen dienen. Nicht verunreinigtes Regenwasser soll in begrünten Mulden versickern und verdunsten. Bisher besteht das Gebiet vor allem aus Rebflächen. Um die Bewirtschaftung der sich nördlich an das geplante Wohngebiet anschließenden Weinbauflächen zu sichern, ist ein Wirtschafts- und Wendeweg vorgesehen. Der brauche eine Breite von viereinhalb Metern, hat Franz Arnold, Stadtratsmitglied und Vertreter der Deidesheimer Bauern- und Winzerschaft, bei einer Stadtratsitzung, die sich kürzlich mit den Plan befasst hat, deutlich gemacht. Der Stadtrat hatte den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan bereits im November 2014 gefasst und er war auch amtlich bekanntgemacht worden. Er ist wegen mehrerer Änderungen und präziserer Angaben zu Ausgleichsfläche und Entwässerung dem Stadtrat Anfang dieses Jahres aber noch einmal vorgelegt worden. Der Stadtrat hat beschlossen, den überarbeiteten Entwurf für das weitere Verfahren zu verwenden. Dazu gehört zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Der Rat hat auch beschlossen, die gesetzliche Baulandumlegung anzuordnen. Denn es gibt viele Einzeleigentümer von Grundstücken in dem Gebiet. Mit der Umlegung wird das Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz beauftragt. Aus dem Stadtrat sind auch einige Anregungen zu dem geplanten Wohngebiet gekommen, die im weiteren Verfahren zu diskutieren sind. So hat Walter Dönig (CDU) vorgeschlagen, statt eines Vollgeschoßes mit Dachgeschoß und steiler Dachneigung, wie bisher vorgesehen, zwei Vollgeschoße mit flachem Dach zu ermöglichen. Das bedeute eine bessere Ausnutzung des Wohngebietes, ohne die zulässige Firsthöhe von zehn Metern zu überschreiten. Von den Grünen wurde angeregt, gerade wenn dichter bebaut werde, eine vernünftige Regelung für die Zufahrt zu finden. Das sei möglicherweise ein Kreisel an der Einmündung der Steingasse in die Weinstraße, so Franz-Josef Ratter. (ff)

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