Neustadt Wohngebiet an zwei Stellen erweitert

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Die konkrete Planung der beiden Neubaugebiete Nord und Süd im Forster Schnepfenflug/Stift nimmt Formen an. Das bestehende Wohngebiet im Schnepfenflug wird nun um zwei Teilstücke südöstlich des Ortskerns erweitert.

Der Forster Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung formal die Aufstellung des Bebauungsplanes einstimmig beschlossen. In einem Umlegungsverfahren sind die Grundstücke so aufgeteilt worden, damit sie sinnvolle Bebauungsflächen ergeben. Grundsätzlich war dies bereits im vergangenen Jahr beschlossen worden, doch zuvor musste eine Gemarkungsänderung vorgenommen werden. Ein Wirtschaftsweg im südlichen Teil hatte noch zu Deidesheim gehört und ist nun Teil der Forster Gemarkung. Der Wirtschaftsweg ist für die geplante Verbindungsspange notwendig. Die Spange soll die Weinstraße mit dem Südende der Niederkirchener Straße verbinden. Diese dient derzeit als Hauptzufahrt in das Baugebiet und soll so künftig vom Verkehr entlastet werden. Der vorgelegte Planentwurf des Planungsbüros Piske, Ludwigshafen, fand ebenfalls die einhellige Zustimmung des Rates. Das „alte“ Neubaugebiet und die beiden neuen Wohngebiete im Süden und im Nordosten des Gebietes Schnepfenflug/Im Stift sollen per Fußweg miteinander verbunden werden, einmal mit dem Spielplatz im Rieslingweg und zum Silvanerweg. Die interne Verkehrsführung erfolgt durch zwei Ringstraßen von je sechs Meter Breite. Der Planentwurf sieht vor, dass grundsätzlich in dem allgemeinen Wohnviertel Wohngebäude, zur Versorgung dienende Läden, Wirtschaften und nicht störende Handwerksbetriebe zulässig sind. Außerdem sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zugelassen. Nicht erlaubt werden dagegen Beherbergungsbetriebe, Gewerbebetriebe, Verwaltungsanlagen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen. Es wird eine offene Bauweise festgesetzt, ausschließlich mit Einzel- oder Doppelhäusern mit Satteldach und einer maximalen Firsthöhe von elf Metern. Je Wohngebäude sind zwei Wohnungen zugelassen. Garagen sind mit ihrer Zufahrtsseite mindestens fünf Meter von der Straße zurückgesetzt zu errichten, um den Verkehrsraum frei zu halten. Pro Haus müssen zwei Stellplätze auf der bebaubaren Fläche zur Verfügung stehen. Auf den privaten Baugrundstücken sind Stellplätze, Zufahrten und Wege mit wasserdurchlässigen Belägen zu versehen, sofern das Niederschlagswasser nicht anderweitig auf dem Grundstück versickert. Entlang der beiden Ringstraßen werden zwei öffentliche Parkplätze geschaffen. Für die Baugrundstücke sind entsprechende Ausgleichsflächen zugeordnet. | piw

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