Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Wohnen mit kleinem Geldbeutel

So soll der Neubau auf dem 727 Quadratmeter großen Grundstück in der Maikammerer Neugasse aussehen.  Planzeichnung: Architekturb
So soll der Neubau auf dem 727 Quadratmeter großen Grundstück in der Maikammerer Neugasse aussehen. Planzeichnung: Architekturbüro Gooss/frei

In der Neugasse 31 in Maikammer sollen in den kommenden zwei Jahren acht neue Sozialwohnungen entstehen. Dafür wird ein Gebäude abgerissen und ein neues auf dem 727 Quadratmeter großen Grundstück gebaut. In dem bestehenden Haus sind jedoch noch zwei Wohnungen vermietet.

„Sozialer Wohnungsbau kann auch schön sein“, betont Ralf Uhl, Investor und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Gerst Projektbau GmbH in Edenkoben mit Blick auf die geplanten vier Zwei-Raum-Wohnungen, drei Drei-Raum-Wohnungen und eine Vier-Raum-Wohnung. Sie werden auf zwei Geschosse und 512 Quadratmeter Wohnfläche verteilt sein. „Das neue Gebäude hat die Form eines L und wird auch auf Innenhofseite viel Licht bekommen“, erklärt Michael Gooss, Geschäftsführer des Neustadter Architekturbüros Gooss. Der jetzige Bau stehe an der westlichen Grundstücksgrenze. Der Neubau solle an die Ostseite gebaut werden. „Das Gebäude auf der einen Seite gewinnt dadurch an Wohnqualität, weil es mehr Licht bekommt, das Gebäude auf der anderen Seite wird nicht beeinträchtigt“, so Gooss.

Berechtigungsschein nötig

Anspruch auf einen Platz hat, wer aus Maikammer kommt – Ausnahmen sind in Absprache mit der Gemeinde möglich – und einen Wohnberechtigungsschein vorlegen kann. Ein solcher Schein muss bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden. Damit weist der Mieter nach, ein so geringes Einkommen zu haben, dass ihm eine Sozialwohnung zusteht. Im Vergleich zum konventionellen Wohnungsbau wird der soziale Wohnungsbau staatlich gefördert.

Investition über 1,2 Millionen Euro

„Als Gemeinde sind wir verpflichtet, bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Das ist gar nicht so einfach, denn wir leben in einer boomenden Region entlang der Weinstraße, was sich in angezogenen Grundstücks- und Mietpreisen niederschlägt“, erklärt Ortsbürgermeister Karl Schäfer (CDU). Gerst Projektbau wird das Gebäude als privater Investor in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Gooss aus Neustadt verwirklichen und nach Angaben von Uhl etwa 1,2 Millionen Euro investieren. „Damit wollen wir unsere soziale Verantwortung unter Beweis stellen“, sagt Uhl.

Plan vor zwei Jahren gefasst

Ein Blick zurück: 2017 hatte die SPD-Fraktion im Gemeinderat einen Antrag gestellt, 30 Sozialwohnungen in Maikammer zu errichten. Die Fraktionen im Rat kamen nach Angaben von Schäfer darin überein, dass so viele Wohnungen nicht zu realisieren seien. Stattdessen formulierten sie die Absicht, Sozialwohnungen zu errichten – ohne detaillierte Zahlen zu nennen. Schäfer wurde damit beauftragt, mit der Wohnungsbaugesellschaft (WBG) Neustadt zu sprechen, ob diese sich vorstellen könne, über die Stadtgrenzen hinweg zu bauen. Die WBG habe sich offen gezeigt und diverse Untersuchungen angestellt. Dabei kam laut Schäfer heraus: Es rechnet sich für die WBG nicht, außerhalb Neustadts zu bauen.

Gerst einziger Bieter

Doch die Absage bedeutete nicht das Ende des Vorhabens. Gespräche mit der Unternehmensgruppe Gerst Projektbau folgten, die Firma bekundete ihr Interesse. Um den Vorgang transparent zu machen, habe die Gemeinde das Projekt ausgeschrieben, berichtet Schäfer. Das einzige Angebot sei von Gerst gekommen. Ende April segnete der Gemeinderat das Vorhaben ab. Am Montag unterzeichneten Schäfer und Uhl eine Vereinbarung mit den Eckpunkten für das Bauvorhaben, die dann im Vertrag aufgenommen werden sollen. „Wir sind sehr froh, unter den schwierigen Bedingungen am Markt einen privaten Investor gefunden zu haben“, betont Schäfer. Die Verantwortlichen planen mit einem Baubeginn spätestens im Oktober dieses Jahres. Der Neubau soll spätestens im Frühjahr 2021 fertig gestellt sein.

Noch zwei Mieter in Abrisswohnung

Doch noch leben in dem etwa zu Beginn des 20. Jahrhunderts erbauten Haus zwei Mieter. „Das wird aber kein Problem sein. Ich führe bereits mit den Mietern Gespräche. Die Gemeinde ist nun gefragt, Ersatzwohnungen zu finden“, sagt Schäfer.

Dauerhaft sozialer Wohnbau

Der Investor stimmte zu, dass das Gebäude auf Dauer nach den Richtlinien des sozialen Wohnungsbaus vermietet werden muss, das heißt, auch nach Ablauf der 25-jährigen Mietbindungsdauer. Diese Verpflichtung müsse auch ein möglicher Käufer der Wohnanlage übernehmen, sagt Schäfer. Der Gemeinde werde darüber hinaus ein Vorkaufsrecht „für alle Fälle“ eingeräumt. Sie wird nun einen Förderantrag bei der ISB-Bank in Mainz stellen.

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