Neustadt Werke kommen ohne Kredite aus

Für die Verbandsgemeindewerke Deidesheim sieht das kommende Jahr wirtschaftlich recht gut aus. Sowohl für das Wasser- als auch das Kanalwerk wird ein positives Jahresergebnis erwartet. Eine Kreditaufnahme ist nicht nötig.
Das Wasserwerk wird den steuerlichen Mindestgewinn von 10.000 Euro erreichen und kann die Konzessionsabgaben an die Gemeinden Ruppertsberg und Forst auszahlen. Investiert wird in die Instandhaltung des Leitungsnetzes, welche ausschließlich aus Eigenmitteln finanziert wird. „Die Werke sind sehr gut aufgestellt“, lobte Thomas Melchior (FWG). Positiv sei auch die Überlegung, eine Wasserquelle in Ruppertsberg wieder zu aktivieren. Damit könnten der Wasserankauf reduziert und der Haushalt weiter verbessert werden. Für das Kanalwerk liegt der Mindestgewinn für das Jahr 2017 bei 200.000 Euro. Diese Summe wird in der Planvorlage nicht erreicht. Auch hier gehen die Ausgaben insbesondere in die Unterhaltung der technischen Einrichtungen (374.000 Euro) und des Kanalnetzes (295.000 Euro). Dazu gehören Sanierungsmaßnahmen in Deidesheim und Niederkirchen. Aber auch der Ausbau der Franz-Fluch-Straße in Ruppertsberg sowie der Ausbau der Prälat-Krämer-Straße, Singgasse und Waldmannsgasse in Niederkirchen. Verbandsbürgermeister Peter Lubenau geht jedoch davon aus, dass nicht alle Maßnahmen im nächsten Jahr in Angriff genommen werden können. Deshalb könne der Mindestgewinn im nächsten Haushalt sicher doch noch erwirtschaftet werden. Mit dem Umbau des Klärwerks konnte dessen Leistungsfähigkeit gesteigert und die Geruchsbelästigung reduziert werden, betonte Bernhard Klein (CDU), Ortsbürgermeister von Forst. Das Kanalnetz muss weiter untersucht und saniert werden. Als nächster großer Brocken sei nun die Stadt Deidesheim an der Reihe. Melchior sprach sich dafür aus, eine Ausbildungsstelle im Bereich Abwasserwerk zu schaffen. Die Gebührensätze für Abwasser und Wasser wurden 2015 neu kalkuliert und bleiben auch für das Jahr 2017 konstant. Wilfried Schwab (SPD) plädierte, bei einer erneuten Gebührenerrechnung eine Drei-Jahres-Kalkulation zu erstellen: „Damit hat man eine bessere Planungsgrundlage und bietet den Kunden gleichzeitig mehr Sicherheit.“ Wenn das Jahresergebnis 2016 vorliege, werde eine Neukalkulation durchgeführt, die den Mindestgewinn beinhalten und für drei Jahre gültig sein soll, versicherte Lubenau: „Ich gehe davon aus, dass wir mit Sicherheit die Gebühren nicht erhöhen werden.“ |vnl