Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Wer betreibt Abfallwirtschaftszentrum? – Stadt will Berufung

Ein Foto aus früheren Tagen, als noch Betrieb im Abfallwirtschaftszentrum herrschte. Heutzutage sind alle Anlagen stillgelegt, e
Ein Foto aus früheren Tagen, als noch Betrieb im Abfallwirtschaftszentrum herrschte. Heutzutage sind alle Anlagen stillgelegt, ein Teil des Geländes ist bereits geräumt.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat im November entschieden: Nicht Gerst Recycling, sondern die Stadt betreibt das Abfallwirtschaftszentrum. Das will die Stadt wegen möglicher Haftungsrisiken nicht hinnehmen.

Der Vorsitzende Richter Roland Kintz hatte sich mit der Entscheidung schwergetan. Letztlich aber hat die Fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt die Klage der Stadt abgewiesen. Mit dem Zug vors Gericht wollte diese erreichen, von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd nicht als Betreiber des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) eingestuft zu werden. Dieses wird von der Gerst Recycling GmbH bewirtschaft, und zwar seit knapp 40 Jahren.

Dass das Urteil nicht leicht fallen wird, hatte Kintz schon bei der mündlichen Verhandlung Ende Oktober angekündigt. Die Materie sei in vieler Hinsicht kompliziert. Am liebsten hätte er beiden Seiten Recht gegeben. Letztlich entschied sich die Kammer dann zugunsten der Genehmigungsbehörde.

Ein Argument war, dass die Stadt sich bis vor rund vier Jahren nie dagegen gewehrt habe, als Betreiber angesehen zu werden. Erst als es wegen des Müllskandals auf der benachbarten Altdeponie Haidmühle ab Sommer 2017 zum Streit zwischen Stadt, Gerst und SGD gekommen sei, sei die Sache ins Rollen gekommen. Doch auch dann sei die Betreiberfrage nicht vertraglich mit dem Pächter Gerst geregelt worden.

Lange nach der Räumung?

Die Stadt lehnt die Betreiberschaft ab, weil sie Haftungsrisiken damit verbindet. Welche das sein könnten, will sie aber gegenüber der Öffentlichkeit aus prozesstaktischen Gründen nicht darlegen. Ein rein theoretisches Beispiel könnte sein, dass nach der Räumung des Geländes Dinge an den Tag kommen, die kostenträchtig sind.

Stichwort Räumung: Aller Voraussicht nach im Frühjahr wird das Oberlandesgericht in Zweibrücken über die Räumungsklage der Stadt gegen Gerst entscheiden. In dem Zivilverfahren hatte die Stadt in erster Instanz gewonnen, Gerst hat Berufung eingelegt und genießt bis dahin Rechtsschutz, muss also nicht sofort vom Gelände. Dass sich seine Hoffnung erfüllt, doch in Neustadt bleiben zu können, ist gelinde gesagt unwahrscheinlich. Parallel dazu läuft das strafrechtliche Verfahren wegen der illegalen Abfallbeseitigung auf der Haidmühle.

Mögliche Zusammenhänge

Zwar handele es sich um unterschiedliche Verfahren, trotzdem hingen sie mittelbar zusammen, sagt nun die Stadt auf RHEINPFALZ-Anfrage. Daher will sie sich auch bei der Betreiberfrage alle Optionen offenhalten und beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz beantragen, die Berufung zuzulassen. Die Anwälte der Stadt rechnen sich dabei keine schlechten Chancen aus.

Sie sehen zum einen rechtliche Fehler. Zum Beispiel darin, dass das Neustadter Verwaltungsgericht anhand der aktuellen Situation entscheiden wollte, dann aber aufgrund der Historie geurteilt habe. Zum anderen werten sie es als Erfolgschance, dass schon die Neustadter Kammer von einem Berufungsverfahren ausgegangen sei. Dessen Chancen lassen sich den städtischen Anwälten zufolge zwar nur schwer abschätzen, ein Erfolg sei aber durchaus denkbar.

Richter: Nicht vor Herbst

Sollte die Berufung zugelassen werden, müsste dann ein Termin für das eigentliche Verfahren bestimmt werden. In der Verhandlung im Saalbau hatte der Vorsitzende bezweifelt, dass es dazu vor Herbst 2021 kommen wird – wenn über die Räumungsklage schon lange entschieden sei, mutmaßlich zugunsten der Stadt. Welchen Sinn ergebe es da noch, über die Betreiberfrage zu streiten? Womit man wieder bei der Haftungsfrage war.

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