Neustadt Weiterhin keine Windrad-Vorrangflächen
Der einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar – Teilregionalplan Windenergie ist nun verbindlich und sieht für Neustadt kein Vorranggebiet für Windräder vor. Darüber hat die Verwaltung diese Woche den Umwelt- und den Bauausschuss informiert. Laut Aussage von Martina Pauly (Stadtplanung) im Bauausschuss ist der gesamte Bereich an der Autobahn dem Regionalplan zufolge zwar nun kein Ausschlussgebiet mehr, in dem Windräder per se verboten sind, „aber es gibt dort andere Gründe, die Windräder an diesen Stellen nicht möglich machen“, so Pauly. „Die Änderung hat letztlich also keine Auswirkungen.“ Mit den Flächen in Mußbach und Geinsheim bleibe es somit bei zwei Gebieten, „in denen harte Kriterien nicht generell“ den Bau von Windrädern verhinderten.
Bei der Fläche in Mußbach spreche der dortige Wiedehopf-Bestand gegen einen Windrad-Bau, so Pauly. Das Oberverwaltungsgericht müsse im Rechtsstreit mit Windrad-Investor Juwi nun entscheiden. Zwei Brutstandorte habe man in diesem Jahr entdeckt, so Pauly.
In Geinsheim sei noch zu klären, ob die dortige Fläche groß genug für ein Windradprojekt sei. Umweltdezernentin Waltraud Blarr (Grüne) sagte in ihrem Gremium am Mittwoch, dass das Klimaschutzkonzept der Stadt auf zwei Windrad-Anlagen basiere und nur so die angestrebten Kohlenstoffdioxideinsparungen erreicht werden könnten. „Wir müssen die Ängste der Bürger reduzieren“, so Blarr. Im Bauausschuss forderte auch Elke Kimmle (Grüne) Anstrengungen beim Windrad-Bau: „Wir müssen den Umstieg auf 100 Prozent regenerative Energie hinbekommen.“