Neustadt:
Weinfeste: Gebühren für Beschicker festgelegt
Einstimmig hat der Hauptausschuss bei seiner jüngsten Sitzung das Gebührenverzeichnis gebilligt, in dem festgelegt ist, was die Beschicker zahlen müssen, wenn sie an Festen und Märkten in Neustadt teilnehmen.
Den Hintergrund erläutert die Verwaltung in ihrer Sitzungsvorlage. Demnach geht es um die Kritik, die der rheinland-pfälzische Rechnungshof in seinem Bericht zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt 2023 geäußert hatte. Darin wurde die Praxis der Abrechnung der Weinfeste und Kerwen in den Ortsbezirken moniert. Dabei ging es etwa um das Führen von eigenen Girokonten durch die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher. Der Rechnungshof sprach von „grauen Kassen“, was seinerzeit einige Aufregung auslöste. Die Stadt sprach von einer historisch gewachsenen, flexiblen Lösung. Die Konten wurden in der Folge aber aufgelöst.
Ein Hauptpunkt der Kritik war zudem „die intransparente und nicht durch den Stadtrat festgelegte Höhe der Standgelder für Ausschankstellen, Standbetreiber und Fahrgeschäfte“, wie die Verwaltung informiert. Nach der konsequenten Einführung von standardisierten Verträgen für Schausteller und Ausschankstellen wollte die Verwaltung nun auch diese Sache ausräumen. Zuvor seien mit jedem Ortsbezirk Gespräche geführt worden, um der Realität vor Ort Rechnung zu tragen. Denn die einzelnen Feste seien sehr unterschiedlich ausgestaltet, selbst innerhalb einzelner Orte. Das Gebührenverzeichnis enthält daher für jeden Ortsbezirk eine Anlage, in der jeweils aufgeschlüsselt wird, wie die Ausschankstellen und Schausteller an den Kosten der einzelnen Feste beteiligt werden. Es sei dabei darauf geachtet worden, dass mögliche Defizite aus den Ortsfesten verringert würden.
Unterschiede etwa in Hambach
Die Differenzierung der Gebühren lässt sich etwa in Hambach sehen: So werden für einen Ausschank bei der Jakobuskerwe 270 Euro fällig. Bei Schwarz-Rot-Gold wird hier unterschieden, ob eine Privatperson ihren Hof öffnet (100 Euro) oder ein Winzer zu Gast ist (175 Euro). Für einen großen Ausschank werden 300 Euro verlangt. Beim Andergasser Fest schlägt ein Ausschank wiederum pauschal mit 450 Euro zu Buche.
Die Verwaltung berichtet zudem, dass bereits in diesem Jahr bei der Abrechnung der Feste darauf geachtet wurde, dass Kosten, die rund um deren Organisation entstehen, dem jeweiligen Fest auch zugerechnet und nicht durch andere Kostenstellen wie die Repräsentationsmittel der Ortsbezirke gedeckt würden. Dies sorge zusätzlich für Transparenz.
Mit den Änderungen reagiert die Verwaltung zwar auf die Kritik des Rechnungshofes. Sie weist aber explizit darauf hin, „dass in den Ortsbezirken größtenteils bereits kostenbewusst und mit komplexen Abrechnungsmethoden gearbeitet wurde, um die Ausgaben für die Feste fair auf Ausschankstellen und Schausteller zu verteilen“.