Neustadt
Wasserschutzgebiet: Viel Stoff zum Nachdenken
Ohne Wasser kein Leben: Daher muss sichergestellt sein, dass jeder Bürger versorgt und auch für künftige Generationen genug Trinkwasser in guter Qualität vorhanden ist – in Neustadt, aber auch in Haßloch. Daran muss immer wieder neu gearbeitet werden, da sich die Bedingungen ändern, Beispiel Klimawandel. Gleichzeitig gilt es, andere Interessen zu wahren – wie die Existenzsicherung von Landwirten, Industrie und Gewerbe oder auch Vereinen. Dass sich ein Wasserschutzgebiet nicht an Gemarkungsgrenzen orientieren kann, ist klar. Dafür interessieren sich die Vorkommen und Fließrichtungen nicht.
Die Ausgangslage
Die Gemeindewerke Haßloch fördern ihr Trinkwasser aus dem Wasserschutzgebiet Benzenloch auf Neustadter Gemarkung sowie der Verbandsgemeinden Edenkoben und Maikammer. Es soll von rund zwei Quadratkilometern auf etwa 23 Quadratkilometer erweitert werden. Zudem sollen die darin gelegenen unterschiedlichen Schutzzonen verändert werden. Damit würden auch in einem größeren Gebiet als bisher strengere Auflagen gelten. Ziel ist es, die Wasserversorgung für Haßloch und Duttweiler, das von den Gemeindewerken mitversorgt wird, sicherzustellen. Die Erweiterung geht vor allem zu Lasten Neustadts. Beispielsweise würden manche Geinsheimer Landwirte zu 100 Prozent im Schutzgebiet liegen.
Das Verfahren
Wird ein Wasserschutzgebiet überarbeitet oder neu ausgewiesen, ist das Aufgabe der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, dem Sitz der Oberen Wasserbehörde. In dem Verfahren kann Stellung bezogen werden. Alle Stellungnahmen werden bei einem Erörterungstermin besprochen. Wann der Termin angesetzt wird, ist laut SGD offen. Das wird auch von der Pandemielage abhängen.
Wie weit Neustadt ist
In allen kommunalpolitischen Gremien wurde über jene Stellungnahme zu den Haßlocher Plänen diskutiert, die die Stadtverwaltung erarbeitet hat. Sie wurde stets einstimmig oder mit großer Mehrheit angenommen. Den Schlusspunkt hat der Stadtrat mit einem klaren Ja gesetzt.
Schutzgebiet verkleinern
Aus Neustadter Sicht ist die Neuausweisung des Wasserschutzgebiets Benzenloch wichtig. Allerdings soll die aktuell zulässige Fördermenge von zwei Millionen Kubikmetern Wasser jährlich auf 1,5 Millionen begrenzt werden; das würde der langjährigen tatsächlichen Entnahme entsprechen. Damit könnte das Schutzgebiet um fünf Quadratkilometer verkleinert werden.
Wie Haßloch gleichzeitig helfen?
Über eine gemeinsame Verbindungsleitung zwischen den Gemeindewerken Haßloch und den Stadtwerken Neustadt könnte Haßloch bei Bedarf ausgeholfen werden. Zudem könnte die Leitung in trockenen Jahren wechselseitig eine Notwasserversorgung ermöglichen. Sie wäre auch dann von Vorteil, wenn beide Unternehmen ihre Wasserwerke sanieren wollten. Indes wäre eine solche Leitung nicht billig. Ersatzweise könnten die Stadtwerke die Versorgung von Duttweiler übernehmen, was 65.000 Kubikmeter jährlich ausmachen würde.
Interessen der Landwirtschaft
Wenn all das und weitere Alternativen, wie tiefere Brunnen, nicht in Frage kommen, könnten die Landwirte bei der Wasserentnahme das Nachsehen gegenüber den Gemeindewerken Haßloch haben. Um das zu verhindern, schlägt Neustadt vor, einen Wasser- und Bodenverband für die wassersparende Tröpfchenberegnung von rund 600 Hektar Wingertfläche in Duttweiler, Geinsheim und Lachen-Speyerdorf zu gründen. Dafür könnten die Gemeindewerke einen Fonds auflegen.
Stichwort Kooperationsgebiet
Um den Schutz des Trinkwassers zu verbessern und den Kontrollaufwand zu verringern, sollen Gemeindewerke und Landwirte unter der Regie des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum in Mußbach ein landwirtschaftliches Kooperationsgebiet schaffen, das deckungsgleich ist mit dem Wasserschutzgebiet. Solche Gebiete werden vom Land über den Wassercent gefördert, den jeder Bürger zahlt.
Was die Gemeindewerke sagen
Alle Maßnahmen müssten sorgfältig geprüft werden, heißt es auf Anfrage von Seiten der Gemeindewerke Haßloch. Dazu gibt es enge Gespräche mit den Stadtwerken. Parallel dazu ermittelt ein beauftragtes Ingenieurbüro, ob eine Verbindungsleitung sinnvoll und möglich ist. Stichwort Beregnung: Hier sehen die Gemeindewerke keinen Zusammenhang mit der Ausweisung des neuen Wasserschutzgebiets; zu prüfen sei der Vorschlag daher an anderer Stelle. Die Kooperation mit der Landwirtschaft wurde bereits zugesagt: Mit der Vorbereitung soll begonnen werden, bevor das neue Wasserschutzgebiet festgesetzt ist.
Wer noch betroffen wäre
Eine Schutzzone in dem neuen Wasserschutzgebiet umfasst ökologische Ausgleichsflächen für den Sportpark Lilienthal in Lachen-Speyerdorf. Dabei ist auch ein Beweidungsprojekt vorgesehen, das in einer solchen Zone aber verboten ist. Deshalb soll das Verbot aus Sicht der Stadt aufgehoben oder abgemildert werden. Jeder Nachteil, der Gewerbebetrieben entsteht, muss aus Sicht der Stadt finanziell ausgeglichen werden. Der Übungsbetrieb des Technischen Hilfswerks in Lachen-Speyerdorf muss möglich bleiben. Und damit der Schützenclub Lachen-Speyerdorf weiter seine Schießanlage nutzen kann, soll deren Fläche herausgenommen werden, zumal sie am Rand des Schutzgebiets liegt.