Neustadt / Bad Dürkheim
Warum bei Schulbuch-Bestellungen künftig gelost werden könnte
„Das ist Unsinn“, sagt Buchhändler Frank Schwarz, Mitinhaber der Neustadter Buchhandlung Quodlibet. Damit kommentiert er eine Neuregelung, die ab dem nächsten Schuljahr gilt: Wenn die kommunalen Schulverwaltungen Schulbücher für die Schulbuchausleihe bestellen, muss das per Ausschreibung geschehen.
Im Normalfall, beispielsweise beim Straßenbau, soll auf diese Weise das wirtschaftlichste Angebot per Wettbewerb hereingeholt werden. Bei Büchern , auch bei Schulbüchern, gibt es aber eine Preisbindung. „Der Ladenpreis ist fest, der mögliche Rabatt ist fest, und es ist auch festgelegt, welche Leistungen nicht kostenlos angeboten werden dürfen“, sagt Schwarz. Insofern gebe es eigentlich keinen Spielraum, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Schwarz: Waren zufrieden
Quodlibet und andere Neustadter Lieferanten von Schulbüchern sind Schwarz zufolge bislang alljährlich von der Stadtverwaltung gefragt worden, ob sie zu den von ihr genannten Bedingungen Schulbücher liefern könnten und wollten. Zu den Bedingungen kann beispielsweise gehören, dass die Bücher in Tüten verpackt und nach Klassen vorsortiert sind. Der Ausleihzyklus, in denen ein Schulbuch gilt, beträgt drei Jahre, bestellt wird beispielsweise in Tranchen für Grundschulen oder je nach Gymnasium.
Damit seien alle Neustadter Lieferanten zum Zug gekommen und zufrieden gewesen, so Schwarz. „Wir sind alle in einem Boot, es war höchstens mal etwas anders verteilt.“ Niemand habe sich einen Vorteil verschaffen können. Künftig müssen sie sich auf eine Ausschreibung bewerben, über die mindestens drei Angebote eingeholt werden müssen, und darauf hoffen, zum Zug zu kommen.
Viel mehr Arbeit
Da davon auszugehen ist, dass die Angebote identisch sind, stellen sich die Schulverwaltungen darauf ein, dass am Ende das Los entscheiden muss. Das bestätigen auf Nachfrage sowohl die Stadtverwaltung Neustadt als auch die Kreisverwaltungen Bad Dürkheim und Südliche Weinstraße. Sie bestellen für weit mehr als 10.000 Euro Schulbücher pro Schuljahr, liegen also klar über der Grenze, ab der ausgeschrieben werden muss.
In Neustadt waren für das Schuljahr 2021/2022 14.300 Bücher im Wert von 223.000 Euro bestellt worden, im Kreis Bad Dürkheim waren es 8000 Bücher für rund 170.000 Euro, an der Südlichen Weinstraße 16.100 Bücher für etwa 330.500 Euro. Die Novellierung der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ verursache einen höheren Verwaltungsaufwand, sowohl im Schulreferat als auch in der Vergabestelle, sind sich die Verwaltungen einig und auch wenig erfreut.
Zwei Ministerien beschäftigt
Federführend bei dieser Neuregelung sind das rheinland-pfälzische Bildungs- sowie das Wirtschaftsministerium. Sie hätten sich diese Regelung nicht ausgedacht, wie sie auf Anfrage betonen. Sie berufen sich auf bundesweite und europäische Vorgaben. Das bezweifelt Buchhändler Schwarz: Auch er hat sich eingehend über den Buchhändler-Landesverband informiert. Nie sei dabei gesagt worden, dass das Land zum Handeln gezwungen gewesen sei.
In anderen Bundesländern wird bereits nach diesem Verfahren gearbeitet. Jutta Laubersheimer kennt gar Händler, die sich um Aufträge aus anderen Kommunen bemühen. Laubersheim ist seit 40 Jahren in der Branche tätig, leitet den Buchdienst Pfalz in Landau. „Nachhaltig ist das Ganze nicht“, sagt sie. Denn nicht immer würden bestellte Schulbücher von den Verlagen direkt an die Auftraggeber verschickt. Die Händler ließen sich die Tausende Werke liefern, lagerten sie in separaten Räumen, bevor sie sie an die Schulen verteilen. „Es muss ja auch alles kontrolliert werden“, begründet Laubersheimer.
Kreis prüft Variante
Für die Schulverwaltungen in Neustadt und den Landkreisen stellt sich aber noch eine ganz andere Frage: Wie sollen Nachbestellungen berücksichtigt werden, weil sich vor Schuljahresbeginn immer noch einiges kurzfristig ändert, zum Beispiel, weil Kinder weg- oder zuziehen? Sind diese nachträglich benötigten Schulbücher dann noch lieferbar?
Die beiden Ministerien indes sehen die Kommunen auf der sicheren Seite: Nachbestellungen würden in ihren Aufträgen berücksichtigt, weil sie sich auf prognostizierte Werte berufen könnten. Das Bildungsministerium verweist darüber hinaus auf eine vereinfachte Bestellweise: Laut neuer Verwaltungsvorschrift könne mit einer oder mehreren Buchhandlungen eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, „sodass die Beschaffung von Schulbüchern bis zu einer Dauer von sechs Jahren organisiert werden kann“. Eine Variante, die die Kreisverwaltung Bad Dürkheim prüfen will.