Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Vom Tag des Herrn und vom geilen Montag – die Datumsangaben in den Stadtrechnungen bringen Laien zum Rätseln

Für Laien sind mittelalterliche Quellen wie hier die älteste Neustadter Stadtrechnung, die den Zeitraum von 1383 bis 1385 umfass
Für Laien sind mittelalterliche Quellen wie hier die älteste Neustadter Stadtrechnung, die den Zeitraum von 1383 bis 1385 umfasst, nicht nur der Schrift wegen ein Buch mit sieben Siegeln. Auch die Datumsangaben stellen eine gewaltige Verständnishürde dar.

Am 12. Februar 1422 passierte dies oder das – so würde man das in einer mittelalterlichen Quelle nie lesen, denn Datumsangaben sahen in jener Zeit ganz anders aus. Die Beschäftigung mit den Neustadter Stadtrechnungen des 14., 15. und frühen 16. Jahrhunderts bedeutete für den Herausgeber Johannes Weingart deshalb gleichzeitig ein Eintauchen in die historische Hilfswissenschaft der Chronologie.

Der Schreiber der Stadt Neustadt erhielt am 8. März 1465 drei Schilling Pfennig als Ersatz für jene Aufwendungen, die ihm entstanden, als er in Diensten der Stadt nach Wachenheim geritten war. Eine solche Datierung, wie sie heute jedem Kind geläufig ist, findet sich jedoch nicht in spätmittelalterlichen Urkunden. Die Ausgabe für den Stadtschreiber ist in der Stadtrechnung von 1465 ganz anders vermerkt. Dort heißt es: „Item III ß d pfertlon der statschriber ge Wachennem uf fritag vor sant Gregorius dag.“ Grundlage für die Datierung war hier also der Heiligenkalender. Wir wissen: Das Fest des hl. Gregor wurde am 12. März gefeiert. Im Jahr 1465 fiel dieser auf einen Dienstag. Damit war der Freitag vor „sant Gregorius dag“ der 8. März.

Im Jahr 1414 tagte laut einem anderen Eintrag der Rat der Stadt mit dem Viztum „dominica ante Antonii“ auf Burg Winzingen. Zur Datierung ist hier das lateinische Wort für Sonntag verwendet. Das Fest des hl. Antonius wird am 17. Januar begangen, der im Jahr 1414 ein Mittwoch war. Damit ergibt sich für den Sonntag vor diesem Fest der 14. Januar. Für den Samstag wurde dagegen gern der lateinische Begriff „sabbatum“ eingesetzt.

Von Sonntag an wird durchgezählt

Ebenfalls dem Lateinischen entnommen ist die Zählung der Wochentage in Bezug auf den Sonntag. Der Tag des Herrn, der „dies dominicus“, galt als erster Tag der Woche. Das lateinische Wort für Wochentag lautet „feria“. Damit trug der Montag als zweiter Tag die Bezeichnung „feria secunda“. Die Zählung ging weiter mit „feria tercia“ für Dienstag, „feria quarta“ für Mittwoch, „feria quinta“ für Donnerstag und „feria sexta“ für Freitag. Der Samstag wird, wie gesagt, mit „sabbatum“ bezeichnet. Die in den Urkunden generell seltene, aber andernorts durchaus überlieferte Form „feria septima“ für den Samstag taucht in den Neustadter Stadtrechnungen gar nicht auf. Daneben wurden für die Wochentage aber auch deutsche Bezeichnungen in den damals gebräuchlichen Schreibweisen gebraucht, etwa „mandag“ oder „mendag“, „dinstag“ oder „dinstac“, „mutwoche“ oder „mytwoch“, „dornstag“ oder „durstag“, „fritag“ oder „frijtag“.

Was macht Kempe an vigilia epiphanie?

„Primo XXX ß d hat Kempe verdient biß off vigilia epiphanie do rechet er von dem vergangen jare ...“ Übersetzung gefällig? Ein gewisser Kempe hatte verschiedene Arbeiten für die Stadt erledigt und machte eine Zwischenabrechnung. Die Auszahlung an ihn steht in der Stadtrechnung von 1410/11. Der Tag der Abrechnung wird auf „epiphania“ bezogen, das Erscheinungsfest des Herrn am 6. Januar. Zur Benennung des Tags wird der Begriff „vigilia“ verwendet, der den Tag vor einem Festtag bezeichnet. Also hatte Kempe mit der Stadt am 5. Januar 1411 abgerechnet. Zwei weitere Begriffe, die den Tag vor einem Fest bezeichnen, sind „abent“ und „profestum“. In die andere Richtung weist der Begriff „crastino“, der den unmittelbar auf ein Fest folgenden Tag meint. „Item IIII d von dem swebogen offzuthun crastino Thome.“ Festtag des hl. Thomas ist der 21. Dezember. Der Schwibbogen wurde somit am 22. Dezember errichtet, der in jenem Jahr 1413 ein Freitag war.

Eine im Spätmittelalter ebenfalls immer wieder vorkommende Datierung orientiert sich an den „fronfasten“, den Quatembertagen. Diese vier Zeiten (lateinisch Quatuor tempora) waren ursprünglich durch Fasten hervorgehobene Wochentage in den vier Wochen um den Beginn der Jahreszeiten. Als Quatembertage gelten der Mittwoch, Freitag und Samstag der ersten Fastenwoche, der Pfingstwoche, der dritten Septemberwoche und der dritten Dezemberwoche. Ein Beispiel aus der Reihe der Einnahmetage für das Ungeld in der Stadtrechnung von 1402/03 sei für diese Art der Datierung genannt: „Item uff sameßdag fronfasten in der phingestwochen ...“ Eingenommen wurde das Ungeld also am Samstag, dem 9. Juni 1403.

Bei manchen Festtagen kommt man ins Rätseln

Zur Datierung wurden die gebräuchlichen Festtage aus dem christlichen Heiligenkalender herangezogen. Es finden sich in den Stadtrechnungen aber auch Festtage, die allgemein eher selten angeführt wurden oder etwas ungewöhnlich sind. „Item uff fritag fur unser frauwen tage Spire messe“ wird einmal in den Einnahmen aus dem Wein- und Mehlungeld von 1402 bis 1405 datiert. Die Festbezeichnung „unser frauwen tage“ steht an sich für einen der Marienfeiertage. Dass der Zusatz „Speyerer Messe“ das Fest Maria Geburt meint, lässt sich nachweisen anhand des Seelbuchs der Pfarrkirche St. Georg zu Rhodt unter Rietburg. Denn dort wird der entsprechende Tag mit der Bezeichnung „nativitatis Marie Spyrer mesz genant“ umschrieben.

Die Bezeichnungen wandelten sich schon damals

Im Jahr 1411 traf sich wohl der Rat der Stadt mit Viztum und Landschreiber „off den geilmandag“. Als geiler Montag wurde der Montag nach Estomihi, dem siebten Sonntag vor Ostern, bezeichnet. Es war der Montag in der Fasnacht, unser heutiger Rosenmontag. Die Stadtrechnung von 1472/73 verzeichnet eine Ausgabe für Gewitterläuten „off sper und kronnentag“. Im Jahr 1502 fand ein Mariengottesdienst „uff sper und krondag“ statt. Es handelt sich dabei um den Speerfreitag. Das wiederum war eine Bezeichnung für den Freitag nach Quasimodo, dem ersten Sonntag nach Ostern.

Nach der ältesten Stadtrechnung amtierte Bürgermeister Cuncze Burgerwen erstmals beim Einnehmen des Ungelds am „nesten samsdag nach dem auchzeienten dag“. Achtzehnter Tag ist eine alte Bezeichnung für den 13. Januar, den 18. Tag nach Weihnachten. Auch der Begriff zwölfter Tag wird zur Datierung herangezogen. Dieser alte Name für den 6. Januar findet sich ebenfalls nur in den ältesten Stadtrechnungen. Letztmals wird er gebraucht für die Datierung der Einnahmen aus dem Kaufhaus am Freitag, 5. Januar 1425 („Primo II lb VI ß d sint der stat gefallen zu irme teil in dem kauffhuse uff frijtag vor dem zwolfften tage“).

Johannes Weingart, der Bearbeiter der Quellenedition zu den mittelalterlichen Neustadter Stadtrechnungen.
Johannes Weingart, der Bearbeiter der Quellenedition zu den mittelalterlichen Neustadter Stadtrechnungen.
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