Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Vergewaltigungsprozess: Was geschah am Rheinland-Pfalz-Tag?

Der 24-Jährige war am 25. Mai mit der 21-Jährigen in Neustadt beim Rheinland-Pfalz-Tag im Dienst. Nach Dienstende soll es zum se
Der 24-Jährige war am 25. Mai mit der 21-Jährigen in Neustadt beim Rheinland-Pfalz-Tag im Dienst. Nach Dienstende soll es zum sexuellen Übergriff gekommen sein, heißt es in der Anklage.

Ein Rettungssanitäter soll am Rheinland-Pfalz-Tag in Neustadt eine Kollegin vergewaltigt haben, so die Staatsanwaltschaft. Vor Gericht kommen persönliche Dinge ans Licht.

Auf dem großen Bildschirm im Verhandlungssaal 20 des Frankenthaler Landgerichts ist ein sehr auffälliger roter Sessel zu sehen. Eine junge Frau wird dort Platz nehmen, ein Videomitschnitt ihrer polizeilichen Vernehmung, die schon eine Zeit zurückliegt, soll zu sehen sein.

Die 21-Jährige, Nebenklägerin im Strafprozess, wurde laut Anklage im Mai diesen Jahres in Neustadt Opfer einer Sexualstraftat. Deshalb beantragt ihr Anwalt Jan Motzenbäcker (Kaiserslautern) für die Dauer der Videoeinspielung den Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Paragraf 171 b des Gerichtsverfassungsgesetzes sieht solches vor. Es gehe um die Erörterung sexueller Handlungen, so der Anwalt, dies betreffe den schutzwürdigen Kern des Persönlichkeitsrechts seiner Mandantin. Das Gericht stimmt zu.

Angeklagter in Handschellen vorgeführt

Das Prinzip, wonach ein Strafprozess öffentlich sein muss und damit transparent, ist eine der Säulen des deutschen Rechtssystems. Nur, wenn das Persönlichkeitsrecht von Beteiligten höher einzuschätzen ist als das Recht der Öffentlichkeit auf Information, ist eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen statthaft. Die ist allerdings nicht unriskant für das Gericht. Falls gegen ein Landgerichtsurteil Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt wird und die Karlsruher Richter den Öffentlichkeitsausschluss für nicht gerechtfertigt halten, erklären sie das Urteil alleine schon aus diesem Grund für null und nichtig.

Dieser Prozess ist eine hoch sensible Angelegenheit, es geht um sehr viel: um das Selbstbestimmungsrecht einer Frau, um die Bedrohung von Leib und Leben. Für den 24-jährigen Angeklagten, in Handschellen aus der Untersuchungshaft vorgeführt, gilt bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung. Für ihn geht es um die Frage: mehrere Jahre Gefängnis? Die sieht der Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs für Vergewaltigung vor.

Eigentlich sollte an diesem zweiten Verhandlungstag die 21-Jährige persönlich im Zeugenstand aussagen. Weil ein Sachverständiger nicht erscheint, wird die Aussage auf den 12. Dezember verschoben – dann höchst wahrscheinlich erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte am 25. Mai diesen Jahres gegen 2 Uhr nachts die junge Frau gegen ihren Willen und unter Anwendung von Gewalt zum Oralverkehr gezwungen.

Als Mitarbeiter eines Rettungsdienstes aus dem Kreis Mainz-Bingen war er tagsüber beim Rheinland-Pfalz-Tag in Neustadt im Einsatz. Nach Dienstende hätten er und die 21-Jährige, Kollegin im Rettungsdienst, Alkohol getrunken und Whatsapp-Stickerbilder ausgetauscht. Eines der Bilder habe kopulierende Hunde gezeigt – möglicherweise für ihn Ansatzpunkt zu der Frage, ob man nun „rummachen“ könne. Danach sei die Situation eskaliert, so die Anklage.

Der Angeklagte, verteidigt von Andrea Combé (Heidelberg) und Alexander Kiefer (Frankenthal), macht zunächst keine Angaben zur Sache, wohl aber zu seiner Person. Im Zuschauerraum sind seine Eltern und seine Schwester. Er spricht auf Fragen der Vorsitzenden Richterin Sonja Steingart in sehr schnellem Redefluss, eher fahrig als aufgeregt, manchmal Satzteile fast verschluckend.

Geboren und aufgewachsen in Stuttgart, bis 2024 immer im Elternhaus lebend, Mittlere Reife, Probleme in der Schule. „Warum?“, fragt Steingart. „Ich wurde Opfer von Mobbing.“ Dann sei er wütend geworden, „auch mal aggressiv und handgreiflich.“ Er spricht intensiv von seinen Erkrankungen und Unbilden, die ihm widerfahren seien: die Hyperaktivitätsstörung ADHS, eine Knieverletzung, eine posttraumatische Belastungsstörung und ein Burnout-Syndrom.

Woher das kam, fragt Richterin Steingart. „Einfach zu viel gearbeitet“, antwortet er. Von vielen Medikamenten ist auch die Rede, kürzeren Klinikaufenthalten in Bad Cannstatt und Mainz, begonnenen und unterlassenen Therapieversuchen. „Ich hab das auch unterschätzt, das war ein Fehler“, sagt er. Auch jetzt in der U-Haft nehme er Schmerzmittel, vor allem wegen Rückenproblemen.

Richterin spricht von Vorstrafe – aber welche?

„Alkohol, Drogen?“, fragt Steingart. Cannabis habe er eine Zeitlang genommen, „und 2024 im Mai und Juni viel Alkohol, wegen des Burnouts.“ Bei der Arbeit sei er aber immer nüchtern gewesen, „ich habe immer gearbeitet und viel.“ Ein Freiwilliges Soziales Jahr habe er abgebrochen, seit 2022 sei er nach entsprechender Ausbildung als Rettungssanitäter im Einsatz. 2024 dann der Umzug von Stuttgart nach Mainz, in die Wohnung des Onkels. „Ich wollte weg aus Stuttgart“, zu viele Leute habe es dort gegeben, mit denen er nichts mehr zu tun haben wolle.

Als sich die Befragung des Angeklagten dem Ende zuneigt, geht es fast ein wenig unter, dass die Richterin diesen Satz formuliert: „Es gab da ja diese Vorbestrafung.“ Auf Details geht Steingart nicht ein, vorerst. Aber vor dem Urteil wird das Gericht ohnehin einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, den Angeklagten betreffend, öffentlich machen.

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