Neustadt Verbandsgemeinde legt Klage ein

Die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses Bad Dürkheim, dass eine Iptestaler Grundstücksbesitzerin einen geringeren Beitrag für den Anschluss an die Kanalisation im Jahr 2016 zahlen muss, ist nicht rechtskräftig. Entgegen einer ursprünglichen Ankündigung hat die Verbandsgemeinde Lambrecht nun doch gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Neustadt Klage eingereicht.
Wie am 15. September berichtet, hatte die Iptestalerin Widerspruch gegen den von den Verbandsgemeindewerken Lambrecht geforderten Einmalbeitrag für den Anschluss von Iptestal an die Kanalisation eingelegt. Horst Jerges, Rechtsanwalt der Iptestalerin, hatte den Widerspruch damit begründet, dass die Grundstücksbesitzer des Lambrechter Ortsteils 1995 bereits einen Einmalbeitrag gezahlt hatten. Ihnen sei damals mitgeteilt worden, dass dieser Betrag von dem Beitrag abgezogen werde, der fällig wird, wenn der Kanal verlegt wird. Das sei aber nicht geschehen. Die Verbandsgemeindewerke begründeten das damit, dass der 1995 gezahlte Beitrag ausschließlich für die übrigen Abwasserbeseitigungseinrichtungen gewesen sei, aber nicht für die Leitungen. Der Kreisrechtsausschuss verwies jedoch darauf, dass dies in den Bescheiden von 1995 anders formuliert worden sei und entschied zugunsten der Iptestaler Grundstücksbesitzerin. Die Verbandsgemeinde Lambrecht halte an ihrer Rechtsauffassung fest, nannte der Beigeordnete Hans Seiberth (SPD) als Grund, warum nun doch Klage eingelegt wurde. Von den 32 Iptestaler Grundstücksbesitzern hatte lediglich eine Frau Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt, die anderen 31 Bescheide seien rechtskräftig.