Neustadt Veränderungssperre sichert Bauplanung

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Ein Bebauungsplanverfahren soll Grundstücke östlich und westlich der Steingasse die bis jetzt gewerblich genutzt wurden, neu ordnen. Die Betriebsaufgabe der Firma J. Biffar & Co GmbH gab der Stadt den Anlass, dort für die städtebauliche Entwicklung aktiv zu werden. In dem Bebauungsplan soll auch die künftige Nutzung des Geländes festgelegt werden.

Für dieses Areal besteht verständlicherweise großes wirtschaftliches Interesse. „Es gab bereits einige Anfragen von Investoren“, betonte Bürgermeister Manfred Dörr bei der jüngsten Stadtratssitzung. In dem betroffenen Stadtbereich finden sich Teile von Mischgebiet, Gewerbegebiet und nicht überplanter Innenbereich nebeneinander. Der so genannte „Umgriff“ wird nördlich von der bestehenden Bebauung des Kastanienweges sowie teilweise durch die Landesstraße 516 und der Steingasse begrenzt. Im Süden bildet überwiegend die Niederkirchener Straße die Abgrenzung. Nach Osten hin trennt ein Teilstück der Steingasse sowie die Bebauung von Kastanienweg und St. Martinsweg das Gebiet ab, und westlich ist es ebenfalls für eine Teilfläche die Steingasse und weiter die L 516. Das Plangebiet mit der Halle Niederberger und dem Produktionsgelände der Firma Biffar könne nach Bedarf noch erweitert werden, so Dörr. Aufgabe der Stadt sei, die Entwicklung so zu steuern, dass Konflikte durch verschiedene Planungskonzepte und gegensätzlichen Gebrauch weitgehend vermieden werden. Ein Bebauungsplan schaffe die Möglichkeit, das Teilgebiet an die Ortsstruktur anzupassen und die Infrastruktur sicherzustellen. Dieser Vorschlag wurde im gesamten Rat sehr zustimmend aufgenommen. „Schade nur, dass das nicht früher bekannt wurde, dann hätte man das alles zusammen mit dem neuen Baugebiet planen können“, wandte Herbert Latz-Weber vom Bündnis 90/Die Grünen ein. Für die Planungskosten interessiert sich Hans Joachim Schulze (SPD). Die würden bei dem bisher festgelegten Gebiet auf rund 20.000 Euro kommen, so der Bürgermeister. Es würden dazu mehrere Bauplaner angefragt, erklärte Sabine Lucas vom Bauamt. Das Honorar für diese Arbeiten sei in einer Bundesverordnung (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgelegt. Franz-Josef Ratter (Bündnis 90/Die Grünen) wollte noch wissen, warum nicht noch weitere Gebäude an der Niederkirchener Straße dem neuen Plangebiet zugeordnet wurden. Das habe hauptsächlich Denkmalschutzgründe, entgegnete Lucas. Außerdem sei, mit Ausnahme des Biffar-Gebäudes, die Bebauung identisch mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan. Zur Sicherung der Bauplanung schlug die Verwaltung vor, eine Veränderungssperre für das gesamte Gebiet zu verhängen. Das heißt, es dürfen einerseits keine wertsteigernden Veränderungen der Grundstücke und Gebäude vorgenommen werden. Zudem sind auch Neubauten und Nutzungsänderungen von Gebäuden in dieser Zeit nicht zulässig. Die Veränderungssperre wird von der Stadt als Satzung beschlossen und gilt für zwei Jahre. Die Frist kann jeweils um ein Jahr verlängert werden. Der Stadtrat nahm den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans „In der Steingasse II“ sowie die Satzung der Veränderungssperre für diesen Bereich einstimmig an. |vnl

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