Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Urteil: 30-Jähriger kann eingebürgert werden

Die Stadtverwaltung hatte den Einbürgerungsantrag abgelehnt.
Die Stadtverwaltung hatte den Einbürgerungsantrag abgelehnt.

Die Ausländerbehörde der Stadt hat einem 30-Jährigen die deutsche Staatsbürgerschaft verwehrt, weil sie dem Mann Kontakt zu Salafisten unterstellte. Nun hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden, dass der Mann einen Anspruch auf Einbürgerung hat.

Ein inzwischen 30-Jähriger, der die serbische und kosovarische Staatsbürgerschaft besitzt und seit Dezember 1998 in Neustadt lebt, hatte im Juli 2017 die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Der Mann besitzt eine sogenannte Niederlassungserlaubnis. Die städtische Ausländerbehörde lehnte den Einbürgerungsantrag im Dezember 2019 ab: Sie warf ihm vor, „Bestrebungen verfolgt oder unterstützt“ zu haben, die gegen die Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik gerichtet sind.

Dagegen erhob der Mann über die Anwältin Susanne Metz Widerspruch, über den im April der Stadtrechtsausschuss verhandelte. Der 30-Jährige habe Kontakt zu Salafisten, nannte Petra Neufing, Leiterin der städtischen Abteilung Bürgerbüro und Ausländer, als Grund dafür. Als Beleg führte sie zwei Punkte an: 2013 sei der Mann in der Neustadter Fußgängerzone an der Verteilung des Korans beteiligt gewesen. Die Genehmigung dafür sei von einer Person beantragt worden, die dem islamistischen Spektrum zuzuordnen sei. Zudem sei die Gruppierung, die die Verteilung organisiert hatte, 2016 verboten worden. Außerdem habe der Mann 2019 auf Facebook zwei Videos gepostet, die von Predigern aus dem salafistischen Spektrum stammten. Der Mann wies entschieden zurück, dass er etwas mit Salafismus zu tun hat. Im Gegenteil, Salafismus sei „schlimm“.

Nicht gewichtig genug

Die beiden Vorfälle seien nicht gewichtig genug, um damit eine Ablehnung auf Einbürgerung zu begründen, hatte der Stadtrechtsausschuss entschieden – dem Antrag auf Einbürgerung sollte also entsprochen werden. Dagegen legte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Süd beim Verwaltungsgericht Neustadt Klage ein. Die ADD überprüft Entscheidungen von Kreis- und Stadtrechtsausschüssen, bei denen die Widerspruchsführer erfolgreich sind. Zur Begründung der Klage führte die ADD die Argumente der Stadtverwaltung an. Zudem müsse der Mann, der die kosovarische und die serbische Staatsbürgerschaft besitzt, eine dieser Staatsbürgerschaften abgeben, bevor er eingebürgert werden kann, so die ADD.

Über diese Klage hat die Fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt Anfang November verhandelt – und sie zurückgewiesen. Der 30-Jährige erfülle alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung, davon habe sich die Kammer in der Verhandlung auch persönlich einen Eindruck verschafft, heißt es in der Urteilsbegründung. Der 30-Jährige habe Grundkenntnisse der Grundordnung, könne Grundrechte benennen und kenne die Kernbestimmungen des Grundgesetzes. Auch habe er die Schule mit der Mittleren Reife abgeschlossen, spreche fließend Deutsch, arbeite, sichere so den Lebensunterhalt seiner Familie, habe nie Sozialleistungen in Anspruch genommen und sei nie straffällig geworden.

ADD akzeptiert Entscheidung

„Hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die von der Klägerin behauptete Unterstützung salafistischer verfassungsfeindlicher Bestrebungen“ könne die Kammer nicht feststellen. Die von der Ausländerbehörde angeführten Vorfälle seien dafür nicht ausreichend. So sei beispielsweise nicht einmal bekannt, ob die beiden Videos einen salafistischen Inhalt haben.

Die ADD werde die Entscheidung des Gerichts akzeptieren, teilt deren Sprecherin Miriam Lange auf Anfrage mit. Die Klage habe man eingelegt, um „dem öffentlichen Interesse zu dienen“. Doch habe das Gericht festgestellt, dass es keine Gründe dafür gibt, dass der Mann nicht eingebürgert werden kann.

Zudem habe die Kammer darauf hingewiesen, dass eine Einbürgerung nur dann zulässig ist, wenn der 30-Jährige eine seiner Staatsangehörigkeit aufgibt. Der hatte schon in seinem Einbürgerungsantrag mitgeteilt, dass er bereit sei, die kosovarische Staatsangehörigkeit aufzugeben. Serbien akzeptiert in der Regel nicht, wenn jemand die Staatsbürgerschaft beenden will.

Rund 350 Anträge

Seit 2017 wollten nach Angaben der Ausländerbehörde 343 in Neustadt lebende ausländische Bürger Deutsche werden. Syrien, Türkei, Großbritannien, Polen, Afghanistan und Rumänien nennt die Stadt als die Herkunftsländer der meisten Antragsteller. Zwölf Anträge seien in diesem Zeitraum abgelehnt worden. Jeweils zwei in den Jahren 2017, 2018 und 2020. Spitzenreiter war das Jahr 2019 mit sechs Ablehnungen.

In fünf Fällen sei der Grund für die Ablehnung gewesen, dass die Antragsteller die Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft nicht nachweisen konnten. Bei vier Anträgen hätten Unterlagen gefehlt. Jeweils in einem Fall habe der Antragsteller noch nicht lange genug in Deutschland gelebt, Straftaten begangen, oder es habe die Annahme bestanden, dass er salafistische Bestrebungen unterstützt.

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