Neustadt Stadt will bedarfsgerechte Entwicklung

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Der Stadtrat Deidesheim entscheidet heute über das Aufstellen eines Bebauungsplans von Teilbereichen östlich und westlich der Steingasse und eine Veränderungssperre für diese Bereiche. „Wir wollen einen ganzheitliche Entwicklung, die sich am Bedarf der Stadt orientiert“, sagt Stadtbürgermeister Manfred Dörr (CDU) dazu.

Es handelt sich um das Grundstück Weinstraße 1 (westlich der Steingasse) und einen größeren Bereich mit der ehemaligen Produktionsstätte der J. Biffar & Co GmbH. Dort ist ein Gewerbegebiet festgesetzt. Der Bereich westlich der Steingasse hingegen ist nicht überplanter Innenbereich. Er kann also nach derzeitigem Stand auf Grundlage des Paragrafen 34 im Baugesetzbuch bebaut werden. Ein Bauvorhaben ist laut diesem Paragrafen zulässig, wenn es sich nach „Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“. Aufstellung von Bebauungsplan und Veränderungssperre zielen darauf ab, „Bauflächenbereiche, die bislang gewerblich genutzt wurden und deren Nutzung teilweise aufgegeben wurde, städtebaulich neu zu ordnen und entsprechend dem örtlichen Bedarf zu entwickeln“. So heißt es in dem vom Fachbereich Bau der Verbandsgemeindeverwaltung vorbereiteten Beschlussvorschlag für den Stadtrat. Angrenzend an diese Flächen seien Wohngebäude entstanden. Mögliche Konflikte zwischen Wohnbebauung und gewerblicher Nutzung seien planerisch zu lösen. Mit der teilweisen Aufgabe der gewerblichen Nutzung ist zum einen gemeint, dass das Gebäude in der Weinstraße 1 nicht mehr von der RHM-Klinikgruppe genutzt wird. Wie am 28. November 2015 berichtet, hat die Klinikgruppe ihr Büro von Deidesheim nach Neustadt in das Telekom-Hochhaus verlegt. Im Bereich östlich der Steingasse hat die J. Biffar & Co GmbH kandierte Früchte und Ingwerprodukte hergestellt. Die Produktion wurde zum 31. Juli eingestellt. Bis der Bebauungsplan rechtskräftig ist, könnten in dem Gebiet „Vorhaben und Nutzungen entstehen, die den städtebaulichen Zielen der Stadt entgegenstehen und die örtliche Planung behindern oder gar unmöglich machen“, erläutert die Verbandsgemeindeverwaltung. Deshalb will die Stadt Deidesheim zum Mittel der Veränderungssperre greifen. Mit ihr kann befristet untersagt werden, Gebäude zu errichten, zu ändern oder ihre Nutzung zu ändern. Auch Abrisse wären dann nicht mehr erlaubt. Eine Veränderungssperre gilt für zwei Jahre und kann um ein Jahr verlängert werden. |ff

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