Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Stadt verbietet Marsch aufs Hambacher Schloss

Das Hambacher Schloss, die „Wiege der deutschen Demokratie“.
Das Hambacher Schloss, die »Wiege der deutschen Demokratie«.

Ende Mai jährt sich das Hambacher Fest zum 191. Mal. Deshalb wurde für Sonntag, 28. Mai, unter dem Motto „Deutschland steht auf“ ein Aufzug zum Schloss angemeldet. Die Stadt Neustadt hat die Versammlung aber verboten.

Wie im vergangenen Jahr zeichnet der Neustadter Wolfgang Kochanek für den Aufzug verantwortlich. Laut Stadtverwaltung geht er von mindestens 10.000 Teilnehmern aus. Startpunkt sollte der Marktplatz sein und von dort auf dem Freiheitsweg aufs Schloss gelaufen werden.

Diesen Antrag hätte die Stadt mit Auflagen genehmigt, wie Oberbürgermeister Marc Weigel auf Anfrage der RHEINPFALZ erläuterte. Die Auflagen hätten darin bestanden, dass die Versammlung auf der Festwiese losläuft und von dort über Schiller-, Pfalzgrafen- und Dammstraße zum Parkplatz Dammstraße als Endstation zieht.

Schloss fasst keine 10.000

Das Schlossgelände sei für eine so große Anzahl an Menschen nicht ausgelegt, begründet Weigel die Auflagen und verweist auch darauf, dass es nur einen Zugang zum Gelände gibt. Alles andere bedeute eine Gefahr für die Versammlungsteilnehmer selbst, aber auch für Anwohner entlang der Strecke: Die Polizei könne die Versammlung nicht schützen, Feuerwehr und Rettungsdienste könnten nicht zufahren.

Wie es das Versammlungsrecht vorsehe, habe die Stadt deshalb zwischen Versammlungsfreiheit und Sicherheit abgewägt und die Auflagen verfügt. Wichtig sei gewesen, dass die Neustadter Polizei die Sicherheitslage ebenso einschätze.

OB: War nicht leicht

Weil Kochanek öffentlich erklärt habe, sich nicht an die Auflagen halten zu wollen, und außerdem weiter für seinen Aufzug werbe, sei der Stadt nichts anderes übrig geblieben, als ein Verbot zu verfügen. „Wir haben uns damit schwer getan“, so der Oberbürgermeister. Wegen der Sicherheitslage habe es aber keine Alternative gegeben. Denn passiere etwas während der Versammlung, „würde uns die Öffentlichkeit zu Recht fragen, ob wir das nicht hätten verhindern können“.

Weigel rechnet damit, dass das Verbot die Gerichte beschäftigen wird. Für den Fall, dass die Stadt dabei unterliegt, würden wieder die ursprünglich geplanten Auflagen gelten.

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