Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Stadt: Neujahrswünsche der Landespolitik sind keine Wahlwerbung

„Mobile“ Neujahrswünsche von Dirk Herber.
»Mobile« Neujahrswünsche von Dirk Herber.

2021 ist ein Superwahljahr. Sechs Landtagswahlen stehen an, darunter auch Mitte März in Rheinland-Pfalz. Hinzu kommt natürlich als „großes Finale“ die Bundestagswahl Ende September. Da darf kein Politiker untätig bleiben. Und so ist seit einigen Tagen eine mobile Stellwand in Betrieb, auf der Dirk Herber, CDU-Landtagsabgeordneter und Ortsvorsteher von Mußbach, dem Passanten seine Neujahrswünsche entbietet. Mit Parteiemblem, versteht sich. Eine ähnliche Botschaft für 2021 verkündet die SPD-Landtagsabgeordnete Giorgina Kazungu-Haß beispielsweise an der Haardter Straße. „Kein Wahlwerbung“, erklärt die Stadt Neustadt, die als Genehmigungsbehörde zuständig ist.

Aber vielleicht ist die Sache nicht ganz so einfach. So gab es vor Weihnachten in Frankenthal beispielsweise eine kleine Politposse rund um ein Weihnachtsplakat – oder gleich mehrere. Da hatte der CDU-Landesvorsitzende Christian Baldauf den Frankenthaler Bürgern ziemlich großflächig seine besten Grüße zum Fest und neuen Jahr offeriert. Dies wiederum hatte den SPD-Landtagsabgeordneten Martin Haller auf den Plan gerufen. Der schaltete die Kommunalaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier ein. Es handele sich um Wahlwerbung, behauptete Haller – und erhielt Recht. Baldauf musste die Plakate mit der Aufschrift „Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein frohes neues Jahr“ aus dem öffentlichen Raum entfernen.

Privater Raum contra Sondernutzungserlaubnis

„Mit Zuversicht ins neue Jahr“ fordert Herber auf seinem mobilen Plakat, darunter prangt sein Wahlslogan. „Ich brauche dafür keine Genehmigung, der Anhänger mit dem Plakat steht auf Privatgelände“, erklärt der Landtagsabgeordnete auf Nachfrage. Die Geschichte mit seinem Parteikollegen Baldauf nennt er eine „Posse“. „Die Nutzung der Grundstücke ist laut Aussage von Herrn Herber mit den jeweiligen Eigentümern abgesprochen“, teilt die Stadt mit und sieht keinen Handlungsbedarf.

„Wir wünschen Ihnen ein frohes und gesundes 2021“, schreibt die SPD neben das Konterfei von Kazungu-Haß. Klingt nicht unbedingt völlig anders als die Baldauf-Botschaft. Die Stadt hat laut eigener Aussage dem SPD-Stadtverband eine „Sondernutzungserlaubnis“ erteilt, „25 Plakate, Plakatträger und/oder Plakatständer für ,Neujahrsgrüße’“ vom 30. Dezember bis 13. Januar „im Stadtgebiet und den Ortsteilen“ anzubringen. Maximale Größe: DIN A1. „Es ist doch eine charmante Geste“, sagt Kazungu-Haß und verweist auf das Plakat des Opponenten. „Es spricht doch für das gute Miteinander in Neustadt“, stellt sie mit Blick auf den politischen Frieden fest.

Kein Richter, kein Kläger

Handelt es sich also doch um Wahlwerbung? Wir im Vergleich zu Baldauf mit zweierlei Maß gemessen? Mitnichten. Es wird nämlich gar nicht gemessen. Denn die Pressestelle der Aufsichtsbehörde verweist darauf, dass im Gegensatz zu Frankenthal keine Anzeige gegen die Parteiplakate in Neustadt eingegangenen sei. Daher sei die Kommunalaufsicht erst gar nicht aktiv geworden. Alles gemäß dem Motto: Wo kein Kläger , da kein Richter.

Die Stadt bestätigt auf eine weitere Anfrage, dass in Neustadt Wahlplakate eigentlich erst sechs Wochen vor dem Wahltermin erlaubt seien. Aber wie gesagt: „Aufgrund der Gestaltung handelt es sich bei den Plakaten nicht um Wahlwerbung.“

Kurzer Ausblick: Ab 20. Januar ist laut Stadt Wahlwerbung gestattet, da Corona-bedingt der Starttermin für die Briefwahlen vorverlegt wurde. Wenn im März gewählt ist, darf sich der Wähler bis zur Bundestagswahl auf die freundlichen Oster-, Pfingst- und Urlaubswünsche der hiesigen Landespolitiker mit Sondernutzungserlaubnis oder im privaten Raum freuen. Es ist ja Superwahljahr.

Plakat der SPD in der Haardter Straße.
Plakat der SPD in der Haardter Straße.
Baldauf-Plakat in Frankenthal.
Baldauf-Plakat in Frankenthal.
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