Neustadt Stadt investiert in neue Lüftung

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Die Stadt Lambrecht investiert eine größere Summe in das Gemeinschaftshaus: Die Lüftungsanlage für Gaststätte, Küche und Säle soll erneuert werden. Der Auftrag wurde an eine Fachfirma vergeben, die ein Angebot für eine Summe von 383.000 Euro brutto gemacht hatte.

Sowohl Hanne Hartmann (SPD), Geschäftsführerin der Gemeinschaftshaus GmbH, als auch Stadtbürgermeister Karl-Günter Müller (FWG) hatten auf die Dringlichkeit dieser Investition verwiesen. Die CDU kritisierte hingegen, dass die erhebliche Investition nicht in den Ausschüssen vorberaten worden sei und wollte den Punkt zunächst der besseren Vorbereitung wegen nochmals vertagen. „Wir tun uns schwer mit diesem Eilverfahren“, sagte Fraktionssprecherin Helga Greb. Ein Punkt, der der CDU zum Beispiel die Entscheidung schwer machte: Für die Erneuerung der Lüftungsanlage wird es keine Zuschüsse geben. Hanne Hartmann und Ingenieur Andreas Putschli (Ingenieurbüro Putschli, Edenkoben), erläuterten, warum dies so ist. Die Lüftungsanlage gilt für die drei Teilbereiche Küche, Gaststätte und Säle. Das Erreichen der für eine Förderung erforderlichen Effizienzklasse bei der Lüftung und Wärmerückgewinnung sei bei der Küche nicht möglich. Auch für den Saalbereich sei dies beim Gemeinschaftshaus praktisch nicht zu machen. Man müsste dafür eine deutlich größere, schwerere und auch teurere Anlage errichten lassen. Diese könnte aber nicht wie geplant auf dem Flachdach untergebracht werden. Förderfähig sei damit nur die Lüftungsanlage für die Gaststätte mit einer Förderquote von 25 Prozent. Dabei handele es sich um einen Betrag von gerade mal 6000 Euro. Dafür müsste aber erst monatelang die Bewilligung des Zuschusses abgewartet und der Auftrag neu ausgeschrieben werden. Das beinhalte auch das Risiko einer Kostensteigerung. Dieses Risiko sei zu hoch bei einer Zuschusssumme von 6000 Euro, meinte auch Karl-Günter Müller. Mitglieder der CDU-Fraktion fragten nach der Effizienz der Anlage, Lebensdauer, möglicher Lärmbelastung und Wartungskosten. Putschli rechnet mit einer durchschnittlichen Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren und Wartungskosten von 3000 bis 4000 Euro im Jahr. Die Lautstärke bei laufendem Betrieb der Saallüftung auf dem Flachdach bezifferte Putschli mit 45 Dezibel. Der Teil der Lüftung laufe auch nur, wenn der Saal belegt sei. Putschli und Hartmann hatten auch auf die TÜV-Berichte von 2011 und 2013 sowie einen Ortstermin mit dem Brandschutzexperten der Kreisverwaltung Bad Dürkheim verwiesen, bei denen sich etliche schwerere Mängel an der Lüftungsanlage ergeben hätten, die laut TÜV „unverzüglich zu beseitigen“ seien. Das Fehlen von Brandschutzklappen war von der Kreisverwaltung beanstandet worden. Die neue Anlage sei im Bereich der Säle für bis zu 600 Besucher ausgerichtet. Sie messe die Kohlendioxid-Konzentration und tausche dementsprechend die Luftmenge aus. Hanne Hartmann sagte, ihr liege daran, den Auftrag unverzüglich vergeben zu können, um die Anlage „auf einen betriebssicheren Stand“ zu bringen. Während Günter Greb (CDU) kritisierte, damit werde unnötiges Druckpotenzial aufgebaut, sagte Beigeordneter Günther Semmelsberger (SPD), der Handlungsbedarf bestehe bereits seit 2011 und die Stadt müsse Wert darauf legen, dass es bei dem Gemeinschaftshaus, das „gastronomisches Highlight“ der Stadt sei, schnellstmöglich weitergehe. Der Stadtrat hat mit den Stimmen der FWG und SPD sowie eines Teils der CDU-Fraktion Jens Fadenholz (SPD) zum Verhinderungsvertreter für die Geschäftsführerin der Gemeinschaftshaus GmbH gewählt. Dies sei notwendig, damit außer ihr noch jemand im Bedarfsfall zeichnungsfähig für die GmbH sei, sagte Hanne Hartmann. Die Bestellung des Vertreters und die dafür nötige Änderung des Gesellschaftervertrages empfinde sie zu diesem Zeitpunkt als „absurd“, sagte Helga Greb. Die GmbH habe möglicherweise keine Zukunft. In der Stadtratssitzung am 25. Oktober wird der für die Stadt tätige Steuerberater darüber informieren, welche Rechtsform aus seiner Sicht für das Gemeinschafthaus künftig die günstigere sein wird. Das Problem liegt darin, dass die frühere Form der Gewinnabführung von den Stadtwerken zur Gemeinschaftshaus GmbH von den Finanzbehörden nicht mehr anerkannt wird. Infrage kommt neben der GmbH möglicherweise auch die Form eines Eigenbetriebs der Stadt. Der Stadtrat erwartet dazu eine Empfehlung des Steuerberaters. |ff

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