Neustadt Speyer: Keine zweite Lasertag-Halle

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Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Entscheidung der Speyerer Stadtverwaltung, eine Lasertag-Arena in der Industriestraße nicht zuzulassen, per Urteil bestätigt. Eine Lagerhalle sollte in eine Arena mit Fitnessraum umgewandelt werden, in der Spieler im Dunkeln mit Laserpointern „schießen“. Der Knackpunkt: Handelt es sich um eine „Anlage für sportliche Zwecke“ – die wäre dort zulässig – oder eine verbotene Vergnügungsstätte? Das Urteil: Die Anlage sorge eher „für Vergnügungsstätten prägende kommerzielle Unterhaltung der Besucher“ als „körperliche Ertüchtigung“. (pse)

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