Neustadt SPD legt Beschwerde ein

Die SPD-Fraktion im Neustadter Stadtrat ist der Meinung, dass Oberbürgermeister Hans Georg Löffler (CDU) mit der neuen Dezernatsverteilung gegen die Gemeindeordnung verstößt. Sie hat deshalb den Mainzer Innenminister Roger Lewentz (SPD) um eine Prüfung gebeten und will bei der Kommunalaufsicht Beschwerde einlegen.
In einem Brief an Lewentz kritisiert SPD-Ratsmitglied Wolfgang Ressmann unter anderem, dass Zuständigkeiten aus dem Fachbereich „Bildung, Kultur und Sport“ auf vier der fünf Dezernenten verteilt seien. Im konkreten Fall sind dies Ingo Röthlingshöfer (Kultur), Georg Krist (Volkshochschule), Waltraud Blarr (Schulen) und Dieter Klohr (Sport). Dies stehe im Widerspruch zur Gemeindeordnung. Dort heiße es in Paragraph 50 sinngemäß, dass sich die Dezernatsverteilung am Verwaltungsgliederungsplan zu orientieren habe. „Es steht daher nicht nur im politischen Konfliktfall zu befürchten, dass ein ordentliches Verwaltungshandeln durch die Zersplitterung der politischen Zuständigkeiten auf Dezernentenebene innerhalb einzelner Fachbereiche deutlich erschwert wird. Gerade für die Fachbereichsleiter besteht die Gefahr, als Diener mehrerer Herren mit nur schwer lösbaren Problemsituationen konfrontiert zu werden“, schreibt Ressmann. Das Innenministerium erklärte auf RHEINPFALZ-Anfrage, nicht zuständig zu sein. Die Kontrolle liege in der Hand der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Die Dezernats- und Beigeordnetenverteilung sei eine Soll- und keine Muss-Bestimmung. Deshalb könne sich eine Stadt für eine andere Variante entscheiden, wenn es dafür eine stichhaltige Begründung gebe, so Pressesprecher Marco Pecht. Die SPD-Fraktionsvorsitzende Gisela Brantl kündigte an, nun Beschwerde bei der ADD einzulegen. Die ADD teilte auf RHEINPFALZ-Anfrage mit, die Dezernatsverteilung nicht automatisch zu prüfen. Sie falle in den Bereich der Selbstverwaltung. So lange keine Beschwerde eingegangen sei, könne man sich zu dem Sachverhalt auch nicht ausführlich äußern, so Eveline Dziendziol, die Sprecherin der Kommunalaufsicht in Trier. Generell könne sie nur sagen, dass die Dezernatsverteilung von den Kommunen in eigener Verantwortung geregelt werde. Ob in Neustadt ein Rechtsverstoß vorliege, müsse von der Rechtsabteilung konkret geprüft werden. Die Dezernatsverteilung fällt laut Gemeindeordnung in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters. Er macht einen Vorschlag, dem der Stadtrat zustimmen muss. Lehnt der Rat ab, dann bleibt das Heft des Handelns weiter bei dem Verwaltungschef, der einen neuen Vorschlag unterbreiten kann. Oberbürgermeister Hans Georg Löffler teilte auf Anfrage mit: „Die von der SPD genannten Befürchtungen beruhen nach meiner Einschätzung auf Hypothesen beziehungsweise Unterstellungen. Schon bisher gab es Überschneidungen, ebenso wie in anderen Städten. Was wäre denn bei einer Koalition mit der SPD für eine Dezernatsverteilung herausgekommen? Sollte es tatsächlich zu Reibungsverlusten in der Zukunft kommen, was ich nicht glaube, werde ich – wie schon angekündigt – nachsteuern.“ (wkr)