Neustadt Schulweg wirklich ungefährlich?

Besuch aus Königsbach in der RHEINPFALZ-Sommerredaktion bringt es an den Tag: Viele Grundschuleltern in Königsbach sind sauer, weil die Stadt die Zahlung der Busfahrkarte für ihre Kinder einstellt. Die Monatsfahrkarte kostet laut Eltern jährlich rund 400 Euro.
Was die Eltern besonders ärgert: Der Weg von Königsbach zur Schule in Gimmeldingen wird als ungefährlich eingestuft. „Der Fußweg entlang der K11 ist sehr schmal, und die Autos fahren häufig zu schnell“, sagt Nicole Eckert-Keller, eine der betroffenen Mütter. Auch die Situation an der Schule in Gimmeldingen sei nicht ungefährlich – nicht umsonst würden die Kinder von einem Lehrer an der Bushaltestelle abgeholt und auch wieder dort hingebracht. Eckert-Keller hält den Schulweg auch für zu lang: für ihre Kinder beträgt die Strecke 1,6 Kilometer. Studien zufolge gehen Kinder etwa drei Kilometer pro Stunde. „Die Schule beginnt um 7.40 Uhr, ich muss meinen Sohn dann also etwa um 7 Uhr losschicken“, sagt sie. Künftig werde sie ihn wohl mit dem Auto fahren. Heike Hoffmann, die drei Kinder hat, überlegt, aufs Rad umzusteigen. Die Schule haben den Eltern aber dringend nahe gelegt, die Kinder nicht allein fahren zu lassen, bevor sie den „Radführerschein“ haben. Den legen sie meist in der vierten Klasse ab. Verärgert sind die beiden Mütter auch darüber, dass ein Gesprächstermin mit Bürgermeister Ingo Röthlingshöfer, der auf Donnerstag festgesetzt war, abgesagt wurde. „Das haben wir heute erfahren“, sagt Hoffmann. „Wie passt das zu den Versprechungen der CDU im Wahlkampf, junge Familie zu fördern?“ Laut Röthlingshöfer ist der Grund für die Absage, dass der zuständige Mitarbeiter krank ist. „Ich hätte den Eltern auch nicht mehr sagen können als das, was sie bereits wissen“, sagt Röthlingshöfer. Hintergrund der Entscheidung, die Fahrkarte nicht mehr zu zahlen, sei eine Rüge des Landesrechnungshofs. Dieser habe die Stadt kritisiert, weil sie in einigen Fällen Busfahrten bezahle, obwohl die rechtlichen Grundlagen dafür fehlten. „Die Regeln sind klar“, sagt Röthlingshöfer. Die Stadt komme für die Fahrkarte nur dann auf, wenn der Schulweg entweder länger als zwei Kilometer sei oder aber als gefährlich eingestuft werde. Die Tatsache, dass er teilweise an unbebauten Flächen entlangführe, reiche für eine Einstufung als „gefährlich“ nicht aus. Warum die Schülerkarte viele Jahre dennoch gezahlt worden ist, liegt laut Röthlingshöfer an „Systemfehlern“. Nach der Rüge des Rechnungshofs würden Schritt für Schritt alle Fahrkarten überprüft. Dass die gesetzliche Grundlage ist, wie sie ist, wissen die Eltern in Königsbach. Sie passt für sie „das Gesetz nicht zur Realität in Königsbach“, so Hoffmann. Nach ihren Angaben sind dort etwa 40 bis 50 Kinder von der neuen Regelung betroffen. (kkr)