Neustadt Rebpflanzungen: Förderanträge im Januar stellen

BAD DÜRKHEIM. Bis zum 31. Januar können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2014 gestellt werden. Antragsformulare gibt es bei der Kreisverwaltung in Bad Dürkheim.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten einschließlich pilzwiderstandsfähigen Rebsorten wie zum Beispiel Johanniter und Regent erfolgen. Wie bereits im Jahr 2013 werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert. Dies hat das für Weinbau zuständige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz mitgeteilt.
Gegenüber dem Vorjahr gibt es einige Änderungen. Die Fördersätze für die Maßnahmen innerhalb von Flur-bereinigungen sind nicht mehr erhöht, und weisen die gleiche Höhe auf wie die Fördersätze außerhalb von Flurbereinigungen. Dies ist die Umsetzung einer Forderung durch die Europäische Union. Dort wird eine ungleiche Behandlung in der Förderung abgelehnt.
Die Fördersätze in diesem Jahr lauten wie folgt: Maßnahmen 31 und 41:7000 Euro pro Hektar (Flachlagen), Maßnahmen 33 und 43: 6000 Euro pro Hektar (extensive Anlagen).
Die Kreisverwaltung Bad Dprkheim hält die entsprechenden Antragsunterlagen vorrätig. Die Antragsfrist endet am 31. Januar. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2014. (fuv)