Neustadt Radfahrer umgestoßen

Eine Begegnung auf einem Wirtschaftsweg bei Niederkirchen am 1. Juni 2017 hat einem Winzer aus der Verbandsgemeinde Deidesheim gestern eine Geldstrafe von 10.000 Euro eingebracht. Das Schöffengericht des Amtsgerichts Neustadt verurteilte ihn wegen Körperverletzung und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Er soll einen 71-jährigen Radfahrer angegriffen haben.
Der Winzer habe auf dem Wirtschaftsweg einen 71-jährigen Radfahrer gestoßen. Dieser sei dadurch von seinem Rennrad gefallen, so die Anklage von Staatsanwalt Stephan Hertwich. Zuvor sei der Radfahrer längere Zeit vor dem Auto des Winzers gefahren – und zwar so, dass der den Radler nicht überholen konnte. „Des war so ned“, kommentierte der Winzer die Anklage. Richtig sei, dass er von Friedelsheim aus auf dem Wirtschaftsweg Richtung Niederkirchen hinter dem Radfahrer gefahren sei. Der habe ihm regelmäßig Zeichen gegeben, dass er überholen solle, sei dann aber ebenso regelmäßig in die Mitte des Weges gefahren, sodass ein Überholen nicht möglich gewesen sei. Der Winzer berichtete weiter, dass er an einer breiten Stelle dann doch an dem Radfahrer vorbeigekommen sei. Ein Stück weiter habe er angehalten, um zu fragen, „was das Provozierende soll“. „Machen Sie bitte langsam“, habe er zu dem Radler gesagt. Der sei auf ihn zugefahren, „ich hab’ gedacht, der rennt mich um“, sagte der Angeklagte. Deshalb habe er seinen linken Arm schützend hochgehoben. Der Radler habe den Arm und die offen stehende Autotür gestreift und sei dadurch gestürzt. Der 71-jährige Rennradfahrer aus dem Kreis Frankenthal schilderte den Konflikt deutlich anders: „Er stieg aus dem Auto, kam zwei Schritte auf mich zu und hat mich mit zwei Händen an der rechten Schulter gestoßen, sodass ich vom Rad gefallen bin“. Bei dem Sturz habe er sich Prellungen und eine Stauchung zugezogen, am Rad sei ein Schaden von 450 Euro entstanden. Auch das „Vorspiel“ klang in der Version des 71-Jährigen anders: Das Auto sei auf einer Strecke von etwa einem Kilometer hinter ihm gefahren. Der Angeklagte sei „relativ dicht aufgefahren“, habe Gas gegeben, „man konnte schon ängstlich werden“, berichtete der Rentner. Zeichen, dass der Autofahrer überholen solle, habe er nicht gegeben. In einem Punkt stimmten die Angaben der Männer überein: Er sei mit dem Rad auf dem Weg hin und her gefahren, da er Steinchen und Sand habe ausweichen müssen. „Ich habe gesehen, wie er ihn mit zwei Händen umgestoßen hat“, bestätigte ein 69-jähriger Ludwigshafener, der zum Zeitpunkt des Geschehens ebenfalls mit dem Rad auf dem Wirtschaftsweg unterwegs war. „Plötzlich hat jemand Aua geschrien, mehr weiß ich nicht“, sagte der Beifahrer des Winzers, der ebenfalls als Zeuge aussagte. Der Winzer habe angehalten, sei ausgestiegen, viel mehr habe er nicht mitbekommen. Was wirklich geschehen ist, sei aufgrund der großen Widersprüche in den Aussagen nicht zu klären, sagte Rechtsanwalt Alexander Gutz. Die widersprüchlichen Aussagen seien keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung. Gutz plädierte für die Einstellung des Verfahrens. Anders sahen dies Hertwich und das Gericht. Der 69-jährige Zeuge habe die Version des Radfahrers und damit die Anklage bestätigt. Zudem sei es „vollkommen unglaubhaft“, dass der Radfahrer plötzlich auf den Angeklagten zugefahren sei, so dass dieser Angst haben musste, er werde angefahren. Der Staatsanwalt forderte eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von dreizehn Monaten. Das Gericht entschied sich für eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen, deren Höhe anhand des Einkommens des Winzers festgelegt wurde.