Neustadt Radfahrer müssen zur Blutprobe

Den Beteiligten von Fahrradunfällen am Sonntagabend, im Anschluss an der Erlebnistag Deutsche Weinstraße, wurden von der Polizei Blutproben genommen.
Wie von der Polizei berichtet, stießen am Ortseingang von Deidesheim zwei betrunkene Radfahrer zusammen. Hierbei wurde eine Person leicht verletzt. In Neustadt kam es auf der B 38, im Bereich zwischen dem AVG-Kreisel und dem Kreisel Nachtweide, zu einem weiteren Verkehrsunfall mit fünf beteiligten Radfahrern. Hierbei wurde eine Person verletzt und musste stationär durch einen Arzt behandelt werden. Auch hier war nach Auskunft der Polizei wohl Alkoholkonsum ursächlich. Egal ob am Steuer eines Autos oder Fahrrades – wer mit über 0,3 Promille in einen Unfall verwickelt wird, macht sich straf- und haftbar. Die Experten sprechen in diesem Fall von relativer Fahruntüchtigkeit. Die Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit, die zwingend ein Strafverfahren nach sich zieht, liegt bei Autofahrern bei 1,1 Promille, bei Radfahrern bei 1,6 Promille. |wkr