Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Prozess: Brandserie soll Stimmen verstummen lassen

Die Feuerwehr war im März unter anderem in der Winzinger Straße gefordert.
Die Feuerwehr war im März unter anderem in der Winzinger Straße gefordert.

Der psychiatrische Gutachter spielt eine herausragende Rolle im Frankenthaler Prozess, bei dem ein Neustadter wegen schwerer Brandstiftung angeklagt ist. Geschlossene Klinik statt Gefängnis, so könnte das Urteil lauten. Auch Zigaretten stehen unter schlimmem Verdacht.

Der dunkelblaue Verletzungsverband des älteren ausländischen Mitbürgers, der als Zeuge vor dem Landgericht Frankenthal erscheint, reicht von den Fingern bis weit hinauf zum Oberarm. Er hat Verbrennungen zweiten und dritten Grades erlitten, als er im März in Neustadt einen Brand löschen wollte. Derjenige, der den Brand gelegt hatte, diesen und weitere in zwei Nächten am 20. und 21. März, sitzt auf der Anklagebank. Er senkt den Kopf. Am Ende der Zeugenaussage entschuldigt er sich bei seinem Opfer. Der ältere Mann macht eine beschwichtigende Geste, als wolle er sagen: „Passiert halt.“

Der 30-jährige Angeklagte, geboren in Neustadt, Lehre als Einzelhandelskaufmann, ab seinem 21. Lebensjahr mit Alkohol und Drogen in Kontakt, leidet unter einer seelischen Erkrankung. So sieht es die Staatsanwaltschaft, so wird es auch der Gutachter im Zeugenstand schildern.

Geschlossene Psychiatrie oder Gefängnis?

In Handschellen wird der Angeklagte aus einer geschlossenen Psychiatrie vorgeführt. Das meiste in diesem Prozess, in dem noch kein Urteil gesprochen wurde, deutet darauf hin, dass er dort noch längere Zeit verbleiben wird. Dort, und nicht im Gefängnis. So sieht es das Strafgesetzbuch vor, wenn ein Täter „ohne Schuld handelt“, weil er wegen einer „krankhaften seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen“.

Geschlossene Psychiatrie oder Gefängnis, darum geht es in solchen Prozessen. Dass der Staat seinen Anspruch, zu strafen, aufgibt, ist nicht unumstritten. Und nicht jeder Schwerverletzte reagiert so gelassen wie der ältere Mann im Frankenthaler Zeugenstand. Alleine die Sachschäden sollen sich laut Staatsanwaltschaft auf 50.000 Euro belaufen, nachdem der Angeklagte in jenen beiden Nächten in der Hohenzollernstraße, der Winzinger Straße, der Robert-Stolz-Straße und der Landauer Straße mittels Feuerwerkskörpern und einer undefinierbaren Flüssigkeit einen Gartenstuhl, einen Holzstapel, ein Gebüsch und einen Pullover, mutmaßlich seinen eigenen, in Brand setzte, wodurch sich aber auch ein Fahrzeug und Gebäudeteile entflammten.

„Die Stimmen sollen aufhören“

Für eine derartige Brandstiftung mit Verletzten sieht das Gesetz mindestens zwei Jahre Gefängnis vor. „Warum haben Sie das gemacht?“, fragt der Vorsitzende Richter Uwe Gau. „Kann ich Ihnen nicht sagen“, antwortet der Angeklagte. Später, als sich der psychiatrische Gutachter Ralf Werner aus Bingen in die Befragung einschaltet, hat der Angeklagte eine andere Erklärung parat: Dadurch, dass er die Brände gelegt habe, hätten die Stimmen aufhören sollen. Die Stimmen, von denen er sich schon mehrere Jahre lang verfolgt fühlte, von denen er bedroht worden sei. Deshalb habe er bei der Polizei Strafanzeige gegen die „Menschenquäler“ erstattet, die er nicht kannte, die aber nach seinem Empfinden sogar versuchten, sein Gehirn mit geheimnisvollen Waffen anzugreifen oder ihn zu vergewaltigen.

Ex-Freundin erstattet Vermisstenmeldung

Was die Ursache für diese krankhaften Vorstellungen waren, lässt sich im Prozess nicht feststellen. Traumata? Von einer Abtreibung ist die Rede, die die langjährige Lebensgefährtin gegen seinen Willen vorgenommen habe. Vor vier Jahren beendete sie die Beziehung, aber noch immer ist sie seiner Aussage zufolge der Mensch, der ihm am nächsten steht. Ironie des Schicksals: Weil er vom Erdboden verschluckt schien, erstattete sie nach seinen Taten im März eine Vermisstenanzeige, die zur Folge hatte, dass er auf einem Zeugenvideo als Täter dingfest gemacht wurde.

Der Angeklagte macht einen erschöpften, aber keinen verwirrten Eindruck, jedenfalls aus medizinischer Laiensicht. Die Stimmen seien jetzt weg, berichtet er. In der psychiatrischen Einrichtung komme er gut zurecht. „Was haben Sie vor, wenn das alles mal vorbei ist?“, fragt Richter Gau. „Im Raum Mannheim-Ludwigshafen Fuß fassen“, antwortet der Angeklagte.

„Behandlung noch nicht abgeschlossen“

Der Gutachter und Arzt Ralf Werner erscheint nach Habitus und Sprache auch als ein Richter, als „Richter in Weiß“. Die Gefahr unangebrachter Milde ist bei ihm in keiner Weise gegeben. Er analysiert und schlussfolgert knochentrocken und streng. Die Brandstiftungen erklärt er so: Menschen mit großem Leidensdruck, wie der Angeklagte, „machen manchmal völlig unlogische Dinge, um diesen Leidensdruck los zu werde“.

Die Stimmen, über die der Angeklagte spricht: Mancher Außenstehende könnte sie als Lüge ansehen oder blöde Witze über sie machen – für den Gutachter Werner sind sie eine medizinische Tatsache. Würde bedeuten: Der Angeklagte ist schuldunfähig und muss nicht ins Gefängnis. Aber zugleich schmettert Werner jeden Gedanken ab, der Angeklagte könne bald als freier Mann in eine offene Reha-Einrichtung wechseln. Die Behandlung in der geschlossenen Psychiatrie sei bei Weitem noch nicht abgeschlossen, „da kann noch gut ein Jahr ins Land gehen“.

Der Angeklagte taktiere bisweilen, bagatellisiere seine Probleme, sei antriebsschwach und nicht zuletzt Kettenraucher. „Hören Sie damit auf“, fordert der Arzt scharf, der Nikotinmissbrauch torpediere die Wirksamkeit wichtiger Medikamente.

Ein Urteil soll am Mittwoch ergehen.

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