Neustadt Pink geht gar nicht
Wer sein Auto in der Stadt abstellen will, muss aufpassen. Wer nicht auf Kurzzeitparkplätze achtet oder aber eine lustige Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legt, muss mit einem Knöllchen rechnen.
Nicole Dostmann wohnt in Beindersheim und arbeitet in der Ludwigshafener Innenstadt. Die 41-Jährige hatte eine pinkfarbene Parkscheibe geschenkt bekommen und nutzte diese auch. Als sie zuletzt zu ihrem Auto kam, staunte die Beindersheimerin nicht schlecht. Am Scheibenwischer klemmte ein Strafzettel mit dem Hinweis: „Es muss eine blaue Scheibe sein!!“ Nicole Dostmann war baff, sah die Politesse aber ganz in der Nähe und flitzte ihr hinterher. Die Mitarbeiterin der Stadt klärte die Beindersheimerin auf. Dostmann staunte und ärgerte sich: „Eigentlich darf man doch dann so Spaß-Parkscheiben gar nicht verkaufen.“ Denn weder auf der Parkscheibe noch auf der Verpackung sei darauf hingewiesen worden, dass die Verwendung nicht gestattet sei. Der Fall klingt kurios und ist doch wahr. Florian Bittler, für Ordnung zuständiger Pressesprecher der Stadt Ludwigshafen, verweist auf die Straßenverkehrsordnung und auf einen eigenen Paragrafen zu Parkscheiben: Eine Parkscheibe muss demnach blau und elfmal 15 Zentimeter groß sein. „Eine Parkscheibe gilt als Verkehrszeichen. Daher die bundesweite Regelung“, erläutert Bittler. Das heißt also, wer zu einer Parkscheibe in Pink greift, muss mit einem Strafzettel rechnen. Hat die Stadt da keinen Ermessensspielraum? „Nein, das sind Bundesvorgaben. Wir haben da keine Kulanzchance“, sagt Bittler. Autofahrer, die eine witzige Parkscheibe haben, lassen diese also besser daheim. Das hat auch Nicole Dostmann gelernt: „Rumdiskutieren bringt ja nichts. Ich habe mir eine offizielle blaue Parkscheibe gekauft.“ Mit ihrer Politesse hatte sie Glück: „Ich wusste von dieser Regel nichts und habe ihr das mit meinem schönsten Lächeln verdeutlicht. Sie hat ’s dann bei einer Verwarnung belassen.“ Ende gut, alles gut? Nicht ganz. Als die Farbenfrage geklärt war, wollte die Beindersheimerin ihre Parkscheibe weiterdrehen, weil sie noch nicht Feierabend hatte. Erneut hob die Politesse mahnend den Finger. Sie müsse erst vom Parkplatz wegfahren und sich neu hinstellen. „Also bin ich drei Meter vorgefahren und habe neu eingeparkt“, sagt Dostmann. Auch das klingt schräg. Andere Leser haben uns geschrieben: Die Stadt fotografiere Autos auf Kurzzeitparkplätzen, um nach Fristablauf nachweisen zu können, dass jemand seine Parkscheibe weitergedreht hat. Hier gibt’s ebenfalls eine Aufklärung. Wer in einer Kurzzeitzone die Parkscheibe weiterdreht, parkt in der zweiten Phase offiziell „ohne Parkscheibe“ und muss Bußgeld zahlen. „Kurzzeitparkplätze sind politisch gewollt, damit dort viele halten können“, so Bittler. Er ergänzt: „Wir machen die Bilder, weil wir anhand der Positionen der Reifenventile belegen können, ob jemand zwischendurch weggefahren ist.“ Dostmanns Politesse habe also alles richtig gemacht. (ax)