Neustadt Ortsbausatzung: Neue Fassung gilt auch in Alsterweiler

MAIKAMMER. Der Ortsgemeinderat Maikammer hat bei seiner jüngsten Sitzung der neuen Ortsbausatzung einmütig zugestimmt. Die Satzung umfasst nun weitere Teilbereiche der Gemeinde.
Wie Ortsbürgermeister Karl Schäfer ausführte, zählte Maikammer zu den ersten Gemeinden im Land Rheinland-Pfalz, die sich 1982 eine Ortsbausatzung gegeben haben. Doch in der Zwischenzeit haben sich einige Veränderungen ergeben. In der neuen Satzung werden deshalb nicht nur weitere Straßenzüge, die ebenfalls „ortsbildprägend“ sind, wie es heißt, aufgenommen, sondern auch „zeitgemäße Anforderungen“. Dazu zählen energetische Sanierung, Solaranlagen, Schutz historischer Bauten oder ortstypische Gestaltungselemente. Das Einhalten der neuen Regelungen könne dazu dienen, dass Grundstücke eine Wertsteigerung erfahren, sagte Schäfer. Auch um einen Einklang mit den Nachbargebäuden zu erzielen, seien einheitliche Vorgaben nicht unwesentlich. Die Erweiterung auf Alsterweiler bezeichnete Daniel Kern (CDU) als sehr wichtig. Dass über die neue Satzung diskutiert werde, fand Franz-Josef Damm (CDU) verständlich: „Wir brauchen jedoch eine Empfehlung, die von den Bürgern angenommen wird und als Richtschnur für Hausbesitzer, Architekten und Handwerker dienen kann.“ Sie sei auf jeden Fall „schonend für das Ortsbild und gut für die Eigentümer“. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, einen Jahresvertrag für den Straßenunterhalt abzuschließen. Um einen günstigeren Preis für das Beheben von Straßenschäden zu erzielen, habe die Verwaltung vorgeschlagen, mit einer Firma einen Jahresvertrag zu schließen. Dieser umfasse dann alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Edenkoben. (giw)