Neustadt
Obdachlose in Innenstadt: Muss die Stadt helfen oder eingreifen?
Die zierliche Frau ist stadtbekannt. Zur Mittagszeit ist sie in verschiedenen Cafés zu sehen, wo sie sich stärkt und auch mit anderen plaudert. Sie ist also durchaus auch integriert und hat Kontakte. Aber sie lebt eben auf der Straße. Gut zu erkennen daran, dass sie ihre Habseligkeiten immer bei sich hat – beziehungsweise seit Wochen in einem überdachten Bereich vor einer Bank in der Friedrichstraße deponiert. Obwohl schon lange stadtbekannt, beschäftigt die Frau immer noch viele Menschen. Manche fragen sich: Muss die Stadt der Frau nicht helfen? Es gehe doch um Nächstenliebe und darum, „dieser armen Person“ Gutes zu tun. Andere wiederum stört der Anblick von in Tüten abgepackten Sachen – was ganz offensichtlich an ein Leben in Armut erinnert, das noch dazu auf der Straße gelebt wird. Muss die Stadt es tolerieren, dass so jemand seine Sachen mitten in der Fußgängerzone deponiert und sich dauerhaft dort aufhält? Denn der Anblick sei ja doch ein Schandfleck, gerade auch wenn Touristen unterwegs sind.
„Mit Engelszungen“
Welche Position stimmt? Und kann man überhaupt etwas tun? Die Stadt kennt die Person natürlich und sagt: „Sie möchte unsere Hilfe nicht, sie will so leben, wie sie lebt.“ Man biete regelmäßig Hilfe an: Betreuung, Unterbringung, finanzielle Unterstützung. Zum Teil werde „mit Engelszungen“ auf sie eingeredet. Aber: „Gegen ihren Willen können wir nichts unternehmen“, erklärt die Stadt. Dies sei erst bei Eigen- oder Fremdgefährdung möglich. Doch für beides sei die Frau nicht bekannt. Werde wegen ihr doch mal die Stadt verständigt, prüften die Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdiensts (KVD) oder die Polizei die Situation. Ergebe sich dabei aber keine gefährliche Situation, dass die Frau etwa völlig unterkühlt sei oder es zu Handgreiflichkeiten mit Bürgern oder Sachbeschädigungen komme, könne man nichts weiter tun. Die Stadt stellt aber auch klar: „Sollte die Frau auf uns zukommen und um Hilfe bitten, werden wir sofort aktiv.“ Bei ihrem „Lager“ handele sich um Privatgelände der Bank. Sollte diese sich gestört fühlen, müsste sie selbst tätig werden. Die Stadt hätte nur dann eine Handhabe, wenn von dem Nachtlager eine Gefahr ausgehen würde. „Dies ist aber offensichtlich nicht der Fall.“
Robin Rothe, Leiter der Tagesbegegnungsstätte Lichtblick, die sich in Neustadt um Obdachlose kümmert, kennt die Frau und den Fall ebenfalls. Rothe betont: „Hilfeleistung ist keine Einbahnstraße. Um Menschen helfen zu können, ist deren Akzeptanz für die Hilfsangebote – besser noch Mitarbeit bei der Wahrnehmung – nötig.“ Es gebe in Neustadt verschiedene Anlaufstellen für Menschen in Not. „Möchte eine Person diese nicht aufsuchen, sind die meisten Anlaufstellen nicht in der Lage oder gar befugt, aufsuchende Arbeit zu leisten“, so Rothe. Gleiches gilt für die Stadt oder Polizei, die oft zu solchen Fällen gerufen werden: „Aber auch hier kann eine Person im Rahmen ihrer Selbstbestimmung Hilfestellungen ablehnen. Was bleibt, sind die Menschen in Not, die weiterhin im Stadtbild auftauchen und die Bevölkerung, die sich fragt: Warum tut denn niemand was?“