Neustadt Neustadt: Stadt darf in Fußgängerzone alle kontrollieren

Für so manchen offen: die Neustadter Fußgängerzone. Foto: Mehn
Für so manchen offen: die Neustadter Fußgängerzone.

Vor etlichen Monaten beantragt, liegt die Erlaubnis jetzt vor: Die Stadtverwaltung Neustadt darf den fließenden Verkehr in der Fußgängerzone selbst kontrollieren. Das betrifft Radfahrer, Lieferfahrzeuge sowie Paketdienste oder private Kraftfahrzeuge. Wie Ordnungsdezernentin Waltraud Blarr am Freitag mitgeteilt hat, liegt der Bescheid des rheinland-pfälzischen Innenministeriums seit 17. Juli vor, damit geht die Befugnis von der Polizei auf die Stadt über. Beim Lieferverkehr will die Ordnungsbehörde möglichst bald zur Tat schreiten, beim Radverkehr wird es noch ein wenig dauern: Derzeit werden Blarr zufolge Mitarbeiter geschult. Ziel sei es, zu einem guten Einvernehmen zwischen Fußgängern, Radfahrern und Kfz-Verkehr innerhalb der Fußgängerzone zu kommen. Im September will die Beigeordnete darüber informieren, was genau geplant ist.

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