Neustadt Neustadt: Im Auge der Kamera

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Videoüberwachung, um Straftaten zu vermeiden: Wie sinnvoll das ist, darüber wird oft diskutiert. In Neustadt ist der Ägyptenpfad ein jüngster Auslöser. Waltraud Blarr, Ordnungsdezernentin, und Alf Bettinger, Chef der Ordnungsabteilung, beschreiben die Situation.

Herr Bettinger, wie sieht es denn aktuell in Sachen Videoüberwachung im Stadtgebiet aus?

So wie immer. In unsere Zuständigkeit fallen die beiden Kameras an der Fußgängerunterführung am Bahnhaltepunkt Böbig. Andere Abteilungen sind für jene an der Unterführung am Saalbau zuständig oder an der Berufsbildenden Schule. Fast alle Geräte hängen seit Jahren. Was genau passiert da? Bei unseren Kameras geht es nicht um Livebeobachtungen, sondern um Videoaufzeichnungen, quasi eine abgeschwächte Variante. Zudem werden die Aufzeichnungen immer wieder gelöscht, in der Regel nach 72 Stunden. Hat sich in dem Bereich möglicherweise eine Straftat ereignet, fragt die Polizei bei uns nach. Nur dann werden die Aufzeichnungen gesichtet und ausgewertet. Geredet wird immer vom öffentlichen und vom privaten Raum. Was ist der Unterschied? Grundsätzlich ist eine von der Ordnungsbehörde initiierte Kameraüberwachung im öffentlichen Raum nur dann möglich, wenn anhand von Statistiken nachgewiesen werden kann, dass die Kriminalitätsbelastung in dem Bereich deutlich von der an anderen Orten abweicht. Die hohen Anforderungen hängen aber auch damit zusammen, dass Aufzeichnungen im Zweifelsfall gerichtsfest sein müssen. Auf einer Privatfläche kann eine Kamera also eher aufgehängt werden? Jeder Eigentümer darf auf seinem Grundstück eine Kamera installieren. Wer sich davon gestört fühlt, muss privatrechtlich dagegen vorgehen. Aber es ist auch schon vorgekommen, dass sich Bürger, die das störte, an uns gewendet haben. Wir haben dann den Datenschutzbeauftragten des Landes um Prüfung gebeten. Bislang sah dieser in keinem Fall ein Problem. Aber es muss klar sein, dass nur die Privatfläche überwacht wird und nicht etwa noch ein öffentlicher Raum. Welche Fälle waren das denn? Mir fallen spontan drei ein: Bei Grübius am Durchgang zwischen Laustergasse und Kellereistraße, in der Wallgasse und am City-Café am Marktplatz. Im Fall des Cafés ist auch dessen Freisitz auf dem Marktplatz betroffen und vom Datenschutzbeauftragten geprüft. Denn für diese Außengastronomie wurde eine gebührenpflichtige Sondergenehmigung erteilt. Damit gehört der Freisitz sozusagen zeitweise zum Café, obwohl er auf einer öffentlichen Fläche liegt. Wie öffentlich ist denn beispielsweise ein Bereich wie der Saalbau? Gar nicht. Er wird, ähnlich wie Schulgelände, als Privatfläche betrachtet. Am Saalbau wurden immer mal wieder die Säulen am Treppenaufgang beschmiert. Daher dachte die Tourist, Kongress und Saalbau GmbH an eine Videoüberwachung. Das wäre aber eben nur in einem ganz engen räumlichen Abschnitt möglich gewesen, beschränkt auf den eigentlichen Saalbaubereich. Über die Treppe hinaus auf den Platz wäre nicht in Frage gekommen. Daher wurde die Idee auch nicht weiter verfolgt. Eine Kamera fuhr beim jüngsten Winzerfestumzug mit, um zu erfahren, wie viele Besucher es tatsächlich sind. Gleichzeitig hat die Polizei am Bachgängel per Kamera überwacht. Gibt es solche Pläne beispielsweise auch fürs Mandelblütenfest? Alle Beteiligten, und damit auch Ordnungsamt und Polizei, sind derzeit im Gespräch, auch zum Sicherheitskonzept fürs Mandelblütenfest. Dabei wäre es sicher gut, belastbare Zahlen zum Besucheraufkommen zu haben, vielleicht ist da künftig etwas Ähnliches möglich wie beim Winzerfestumzug. Wie verfahren wird, steht aber, wie gesagt, noch nicht fest. Daneben gibt es weitere mögliche Problemzonen, wie Bahnhofsvorplatz oder Ägyptenpfad. Was denken Sie, Frau Blarr, sollte Videoüberwachung dorthin ausgeweitet werden? Studien zur Effektivität von Videoüberwachung haben gezeigt, dass sie vor allem in Parkhäusern zu weniger Kriminalität beitragen können. Ihr Einsatz in Stadtzentren, Wohngebieten und dem öffentlichen Nahverkehr hatte dagegen nur geringe oder gar keine Effekte. Zwar können Kameraaufnahmen entsprechender Qualität dazu beitragen, nachträglich Tatverdächtige zu identifizieren, wenn es keine Massenveranstaltungen war. Wenn Straftaten vermieden werden sollen, muss aber grundsätzlich erst einmal auf Prävention gesetzt werden. Dazu gehören Aufklärungskampagnen, je nach Bedarf die Präsenz von Sicherheits- und Ordnungskräften sowie der Einsatz von Streetworkern. Bedarf wird derzeit beim Ägyptenpfad gesehen ... Und wir reagieren auch. Der Vollzugsdienst wurde vor kurzem um zwei weitere Kräfte verstärkt. Schon vor dem Vorfall Ende Januar waren die Beamten fast täglich im Ägyptenpfad unterwegs. Zu Eskalationen war es aber nie gekommen. Nun wird die Präsenz selbstverständlich noch verstärkt werden. Aber Kameras zusätzlich kommen nicht in Frage? Das könnte durchaus kontraproduktiv sein. Laut Experten kann der Hinweis auf eine Videoüberwachung sogar suggerieren, sich in einem Brennpunkt mit hohem Gefährdungspotenzial aufzuhalten. Daraus können ein Unsicherheitsgefühl bei der Bevölkerung und ein negatives Image der entsprechenden Örtlichkeit resultieren.

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