Neustadt Neustadt: Beigeordnete verteidigt Verkehrsüberwachung in Fußgängerzone

Waltraud Blarr ist der Meinung, Radfahrer sollten versuchsweise zu ausgeweiteten Zeiten die Fußgängerzone benutzen dürfen.
Waltraud Blarr ist der Meinung, Radfahrer sollten versuchsweise zu ausgeweiteten Zeiten die Fußgängerzone benutzen dürfen. Archivfoto: Mehn

Die Ankündigung der Stadtverwaltung, künftig verstärkt den Verkehr in der Fußgängerzone zu kontrollieren, hat zu ausgiebigen Diskussionen geführt. Jetzt hat sich die für das Ordnungsamt zuständige Beigeordnete Waltraud Blarr (Grüne) zu Wort gemeldet.

Zur Erinnerung: Seit dem entsprechenden Stadtratsbeschluss darf die Stadtverwaltung den fließenden Verkehr kontrollieren. Bislang war das Aufgabe der Polizei und die Stadt nur für den ruhenden Verkehr zuständig, also die Parkraumüberwachung zum Beispiel. Nun hat die Verwaltung angekündigt, bald den Liefer- und Radverkehr in der Fußgängerzone verstärkt ins Visier zu nehmen. „Man wird die Kontrollen deutlich spüren“, hatte Ordnungsamtsleiter Alf Bettinger betont.

Waltraud Blarr formuliert fünf „Leitsätze“

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hatte daraufhin kritisiert, die Stadt wolle „Jagd auf regelwidrige Radfahrer“ machen. Dagegen hatte Werner Schreiner als Vorsitzender der AG 60 plus der SPD die städtischen Pläne mit Blick auf die Sicherheit älterer Bürger verteidigt. Auch viele RHEINPFALZ-Leser haben sich dazu in Leserbriefen geäußert, deshalb will Waltraud Blarr jetzt „einige Sachverhalte klarstellen“. Dazu hat sie fünf „Leitsätze“ formuliert:

Erstens: Die Überwachung des Radverkehrs dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere der der Radfahrer selbst.

Zweitens: Die Kontrollen umfassen nicht nur den Radverkehr, sondern auch den motorisierten (Liefer) Verkehr in der Fußgängerzone. Unberechtigtes oder verkehrsgefährdendes Befahren mit Kraftfahrzeugen wird mit Bußgeldern geahndet.

Drittens: Im Fokus sind auch Pkw-Fahrer, die unberechtigt auf Radwegen und Radangebotsstreifen parken. Diese werden mit häufigeren Kontrollen und zukünftig mit wesentlich härteren Bußgeldern rechnen müssen.

Viertens: DDie von der Stadtverwaltung gewollte Zunahme des Radverkehrs erfordert, dass sich alle Radfahrer im Interesse ihrer eigenen Sicherheit an die geltenden Verkehrsregeln halten und mit verkehrssicheren Rädern unterwegs sind. Auch dazu wolle man mit Kontrollen einen Beitrag leisten.

Fünftens: Das Ordnungsamt hat bereits 2018 eine Stadtratsanfrage zu einer erweiterten Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer auch zu den Zeiten des Lieferverkehrs in Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Bauwesen positiv bewertet. In Kombination mit der Überwachung der Fußgängerzone erscheint es geboten, die erweiterte Öffnung – zumindest versuchsweise – jetzt zuzulassen und damit Radfahrern die Möglichkeit zu geben, in weniger stark frequentieren Zeiten die Fußgängerzone im Schritttempo befahren zu können. Eine Verwaltungsvorlage zur Abstimmung im Rat ist in Arbeit.

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