Neustadt Neustadt: Außenbestuhlung von „Brunos Burger“ muss weg
Die Genehmigung für die Außenbestuhlung des Restaurants „Brunos Burger“ in der Zwerchgasse ist rechtlich nicht haltbar und muss aufgehoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt am Donnerstag entschieden, wie Sprecherin Helga Klingenmeier auf RHEINPFALZ-Anfrage informierte. Wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Festgelegte Anzahl der Gäste fehlt
Wie berichtet, hatte sich ein Nachbar des Restaurants von der Außenbestuhlung und dem damit verbundenen Geräuschpegel gestört gefühlt. Der Stadtrechtsausschuss hatte seine Klage abgewiesen, deshalb war er vors Verwaltungsgericht gezogen. Dieses entschied nun zu seinen Gunsten und begründete das wie folgt: Es sei von der Stadt zwar nachträglich ein Lärmwert von höchstens 40 Dezibel in der Nacht und höchstens 60 Dezibel am Tag vorgeschrieben worden. Allerdings fehle eine festgelegte Anzahl von möglichen Gästen im Außenbereich, deshalb reiche die reine Dezibelbeschränkung nicht aus. Zudem bemängelte das Gericht, dass vor der Erteilung der Genehmigung keine Lärmberechnung durchgeführt worden sei.
Antrag und Genehmigung fehlerhaft
„Das Gericht hat keinen Zweifel daran gelassen, dass die Erlaubnis nicht haltbar ist“, sagte Andreas Bauer, Leiter der städtischen Rechtsabteilung, auf Nachfrage. Er hatte der Verhandlung beigewohnt. Letztlich habe das Gericht wegen der Fehlerhaftigkeit des Antrags und der Genehmigung so entschieden.