Neustadt Nach sechs Stunden Pause

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Künftig sollen in Rheinland-Pfalz Kinder ab zwei Jahren nicht nur in der Kindertagesstätte von Beiträgen freigestellt werden, sondern auch in den Krippen – was für die Kommunen ohne finanziellen Folgen ist (wir berichteten). Anders aus sieht es mit dem Rechtsanspruch auf eine Betreuung der Kinder über sieben Stunden am Stück inklusive Angebot für Mittagessen. „Das setzt eine komplette neue Personalplanung voraus“, sagt dazu Bürgermeister Ingo Röthlingshöfer. Marion Walz, Leiterin des Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales, verweist auf die Tarifbedingungen, die für die 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kitas nach maximal sechs Stunden Arbeitszeit eine Pause vorschreiben würden. Das sei bei den derzeitigen Personalplänen nicht umsetzbar. Sie schlägt deshalb vor, dass statt der Wochen- künftig die Jahresarbeitszeit berechnet wird. Das verpflichtende Mittagessen ist für die 16 Einrichtungen der Stadt weniger ein Problem. Fünf bekommen die Nahrung bereits jetzt über Caterer, in den übrigen wird selbst gekocht. Die Stadt präferiere die eigene Hauswirtschaft. Caterer würden nur dort eingesetzt, wo es räumliche Engpässe gebe. „Da sind vielleicht ein paar Umbauarbeiten erforderlich, um dieses Angebot auszubauen“, so Röthlingshöfer. Scharf kritisiert Röthlingshöfer in dem Gesetzesentwurf das Vorhaben, nur den freien Trägern eine Pauschale für die Qualitätsentwicklung von 4500 Euro zu zahlen. „Uns ist die Qualität nicht weniger wichtig, und wir investieren dafür auch Geld“, so sein Argument. Ebenso schwierig sei auch der Plan, bereits bei einer Nichtbelegung von acht Prozent der Plätze die Zuschüsse zu kürzen. Bislang lag diese Grenze bei zwölf Prozent. „Wir müssen immer auch Plätze vorhalten für Familien, die umziehen oder deren Kinder das Eintrittsalter noch nicht erreicht haben“, erklärt Walz. Schwierig sei auch, so Röthlingshöfer, das sich die Personalschlüssel künftig an den Vollzeitstellen orientieren würden und nicht an der Anzahl der Köpfe einer Kita-Gruppe: „Das kann dazu führen, dass wir in Krankheitsfällen Kita-Gruppen schließen müssen, weil wir sonst in der Haftung wären, wenn einem Kind etwas passiert.“ Personell für nicht umsetzbar hält Röthlingshöfer auch die Vorgabe, dass ein Vertreter des Trägers bei allen Sitzungen der Elternbeiräte anwesend sein müsse. „Das wären für uns 130 Termine im Jahr“, hat Walz hochgerechnet. Sie habe keine Vorstellung, wie Überstunden in diesem Ausmaß verkraftet werden könnten. Es sei nie eine Frage gewesen, dass sich die Vertreter der Stadt bei wichtigen Thema einbringen würden – „aber wenn über das Kita-Fest oder einen Ausflug gesprochen wird, müssen wir doch nicht auch dabeisitzen“, erklärt sie. Laut Röthlingshöfer will die Arbeitsgemeinschaft der pfälzischen Jugendämter ihre Kritik an dem Gesetzesentwurf bündeln und dem Ministerium zukommen lassen.

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