Lambrecht / Lindenberg
Mehr Schutz vor Bahnlärm
„Wir machen Deutschland leiser“, verspricht die Deutsche Bahn (DB) auf ihrer Homepage. Beim Ausbau des Schienennetzes, der den Umstieg auf das klimafreundliche Verkehrsmittel beschleunigen soll, müsse man auch an die Menschen denken, die „an der Schiene wohnen“. Denn Zugverkehr ist nun mal stets mit Geräuschen verbunden. Unter Bahnlärm leiden auch Bürger, die östlich vom Lambrechter Bahnhof und in Lindenberg wohnen. Für sie soll es bis Ende Mai Verbesserungen geben.
Um den Krach zu minimieren, der vom Schienenverkehr ausgeht, hat der Bund bereits 1999 das Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen“ ins Leben gerufen. In den vergangenen 25 Jahren hat die DB nach eigenen Angaben über 2200 Streckenkilometer „lärmsaniert“ und dafür etwa 1,8 Milliarden Euro investiert. Bis Ende 2030, so hat die Bahn angekündigt, soll die Situation bei der Hälfte der „lärmbelasteten Bestandsstrecken“ – das sind 3250 Streckenkilometer – verbessert werden.
Beim Schutz vor Bahnlärm wird unterschieden zwischen aktiven Maßnahmen wie Schallschutzwänden, die meistens aus hochabsorbierendem Aluminium bestehen, und passiven wie Schallschutzfenstern, die in den Häusern von Anwohnern an Bahnstrecken eingebaut werden.
Grenzwerte abgesenkt
Damit Schallschutzwände gebaut werden und Anwohner dadurch leiser leben können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Diese stehen in der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen“, die mehrfach verändert wurde und in der aktuellen Fassung seit Juli 2022 gilt. Entscheidend ist der sogenannte Auslösewert. Vereinfacht gesagt, bestimmt der Auslösewert, ab welchem Grenzwert die Lärmsanierung greift. In Wohngebieten kann Schallschutz gefördert werden, wenn die Auslösewerte von 64 dB(A) am Tag (6 bis 22 Uhr) oder 54 dB(A) in der Nacht (22 bis 6 Uhr) überschritten werden. Wichtig hierbei: Ausschlaggebend ist nicht die Geräuschspitze einer einzelnen Zugfahrt, sondern der Mittelwert, der für den Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr berechnet wird. Zur Einordnung: Der Wert 60 dB(A) entspricht etwa dem Geräuschpegel von Büros, Restaurants oder Warenhäusern und wird als „mäßig“ eingestuft.
Laut Bahn wurde der Auslösewert seit dem Start des Lärmsanierungsprogramms 1999 mehrfach um insgesamt 11dB(A) abgesenkt. Das entspreche mehr als einer Halbierung des vom menschlichen Gehör empfundenen Lärms.
Die 2022 in Kraft getretene Förderrichtlinie für das Lärmsanierungsprogramm, mit der der Grenzwert um 3 dB (A) abgesenkt wurde, hat zur Folge, dass auch an der Bahnstrecke zwischen Neustadt und Kaiserslautern im Bereich von Lambrecht und Lindenberg Schallschutzwände errichtet beziehungsweise verlängert werden können. Wegen der Absenkung der Auslösewerte und des Alters der Bebauung habe die Förderfähigkeit weiterer Wände nachgewiesen werden können, erklärt eine Bahnsprecherin auf Anfrage der RHEINPFALZ.
Nachtarbeiten bis Ende April
Mit den ersten vorbereitenden Arbeiten ist am Montag begonnen worden. Zwei weitere Schallschutzwände entstehen auf beiden Seiten der Bahnstrecke zwischen dem Lambrechter Bahnhof und dem östlichen Ortsausgang entlang der Hauptstraße in Richtung Neustadt. Nach Angaben der Bahnsprecherin wird eine bereits vorhandene Schallschutzwand um 750 Meter verlängert. Die zweite Wand im Bereich von Lindenberg werde eine Länge von 291 Metern haben. Die Wände sollen – gemessen ab der Schienen-Oberkante – jeweils drei Meter hoch sein.
Der Bau soll nach den Angaben der Bahnsprecherin Ende Mai abgeschlossen sein. Es werde überwiegend nachts in Sperrpausen gebaut. In der Zeit bis zum 12. April werde jeweils ein Gleis von Sonntagabend, 22.30 Uhr, bis Freitagmorgen, 5 Uhr, gesperrt. Wegen des Zugverkehrs auf der Strecke sei es „leider nicht möglich, die Arbeiten ausschließlich tagsüber auszuführen“, heißt es in einer Mitteilung der Bahn, die in die Briefkästen der Anwohner geworfen wurde. Nachtbauarbeiten sollen bis 28. April stattfinden.
Für die Bauarbeiten würden lärmgedämpfte Arbeitsgeräte wie Bagger, Radlader sowie Ramm- und Bohrgeräte eingesetzt. Dennoch könnten sich Belästigungen durch Licht, Lärm, Staub und vermehrten Lkw-Verkehr nicht vermeiden lassen. Es werde „leider teilweise zu unvermeidlichen Störungen der Nachtruhe“ kommen.
2,5 Millionen Euro Kosten
Wenn die Bauarbeiten überstanden sein werden, soll die maximale Lärmminderung durch die neuen Wände nach Angaben der Bahnsprecherin 12 dB(A) betragen. Die Investitionskosten für die beiden Lärmschutzwände beziffert sie auf 2,5 Millionen Euro. Der Zugverkehr könne in der Bauphase über jeweils ein Gleis abgewickelt werden. So lange laute Baumaßnahmen im Bereich der Wohnbebauung laufen – dabei handle es sich um Gründungsarbeiten – , könne die DB direkten Anwohnern Hotelübernachtungen anbieten (Kontakt: laermsanierung@deutschebahn.com).
Um 369 Meter verlängert werden soll auch die bestehende Lärmschutzwand in Weidenthal. Für diese Maßnahme nannte die Bahn noch keinen Zeitpunkt.
Für die Errichtung weiterer Schallschutzwände im Bereich Lambrecht und Lindenberg hatte sich in den vergangenen Jahren Achim Lattrell aus Lindenberg in vielen Schriftwechseln mit diversen Stellen der Deutschen Bahn eingesetzt. Auf sein „vehementes Drängen hin“, so Lattrell in einem Schreiben an die RHEINPFALZ, seien die Planungen für die neuen Wände gestartet worden. Er moniert allerdings, dass der „Lückenschluss“ und die neue Schallschutzwand bereits 2020 – zusammen mit den damals errichteten Wänden – möglich gewesen wäre. Das bestreitet die Bahn: Zusammen mit den anderen Wänden hätten diese nicht gebaut werden können, so die Sprecherin, da der Bau einer Wand sowohl eine Planung als auch ein Genehmigungsverfahren voraussetze.
Kein Rechtsanspruch auf Schallschutz
Die DB fördert bei der Lärmsanierung auf Antrag auch den Einbau von Schallschutzfenstern oder -lüftern an Häusern entlang von Bahnstrecken. Bis zu 75 Prozent der Kosten können übernommen werden. Dass die Eigentümer selbst ein Viertel der Kosten tragen müssen, begründet die Bahn damit, dass solche Vorkehrungen immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden seien. Grundsätzlich könnten passive Maßnahmen wie der Einbau von Schallschutzfenstern immer erst stattfinden, wenn Lärmschutzwände stehen: Erst dann stünden die endgültigen Immissionswerte für alle Gebäude fest.
Übrigens weist die Deutsche Bahn auf ihrer Homepage darauf hin, dass kein Rechtsanspruch von Bürgern auf Schallschutz bestehe, weil es sich beim Lärmsanierungsprogramm um eine freiwillige Maßnahme des Bundes handle, um die Lärmbelastung an bestehenden Strecken zu verringern. Einen Rechtsanspruch gebe es nur bei der Lärmvorsorge, die bei Neubauten oder bei wesentlichen Änderungen von Bahnstrecken greife – also Maßnahmen, die unter das Bundesimmissionsschutzgesetz fallen.