Neustadt / Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Max Otte gegen Hambach-Gesellschaft: Gericht sieht alles offen

Max Otte, hier 2018 beim sogenannten Neuen Hambacher Fest, lehnte eine Einstellung des Rechtsstreits ab.
Max Otte, hier 2018 beim sogenannten Neuen Hambacher Fest, lehnte eine Einstellung des Rechtsstreits ab.

Der Ökonom Max Otte will vor Gericht erzwingen, dass ein Beitrag von ihm im Jahresbericht der Hambach-Gesellschaft erscheint. Dieser wird vom Richter ein Fehler vorgehalten.

Freude sieht anders aus. Im Sitzungssaal 4 des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) in Zweibrücken haben sich am Donnerstag Wilhelm Kreutz, Vorsitzender der Hambach-Gesellschaft, und sein Rechtsvertreter Thomas Wirth gerade anhören müssen, dass einige Entscheidungen des Vereins in der Vergangenheit zwar gut gemeint, juristisch aber zumindest strittig waren.

Der vierte Zivilsenat des OLG unter Vorsitz von Richter Alexander Schwarz verhandelte eine Klage des Ökonomen und früheren CDU-Politikers Max Otte gegen die Hambach-Gesellschaft. Die Parteien streiten darüber, ob Otte, dem eine Nähe zur AfD nachgesagt wird, einen Anspruch hat auf Veröffentlichung eines Beitrags in einem Jahrbuch des Neustadter Vereins, der für die Festigung der parlamentarischen Demokratie, die Sicherung der Grund- und Freiheitsrechte und die Förderung des Europagedankens steht. Das Landgericht Frankenthal hatte im Februar 2024 Ottes Klage abgewiesen. Der Mann mit einer „Vita wie ein Chamäleon“, wie der „Spiegel“ vor ein paar Jahren schrieb, ging in Berufung. Die Zweibrücker Richter trafen am Donnerstag noch keine Entscheidung, alles sei offen, meinte der Vorsitzende Alexander Schwarz.

Ein schneller Prozess mit einem alle zufriedenstellenden Ende schien am Donnerstag kurzzeitig möglich, als Richter Schwarz in die Runde fragte, ob Interesse bei den Parteien bestehe, den Rechtsstreit für erledigt zu erklären. Wo liege der Sinn darin, fragte Schwarz, im Jahrbuch der Hambach-Gesellschaft gegen den Willen des Vereins einen Fachartikel zu veröffentlichen, der schon Jahre alt sei? Wilhelm Kreutz und Thomas Wirth hätten sich mit dem Vorschlag des Senats, den Rechtsstreit ohne Urteil zu beenden, anfreunden können. Aber der Prozessbevollmächtigte von Max Otte, Gregor Berthold, zögerte. Er schätze, dass sein Mandant eine Veröffentlichung seines Aufsatzes weiterhin einklagen wolle, sagte Berthold. Und tatsächlich, nach einem kurzen Telefonat mit Otte teilte der Rechtsanwalt dem Senat mit: Sein Mandant halte seine Klage aufrecht.

Ist ein Vorvertrag zustandegekommen?

Damit musste der Senat in die Tiefen eines Falls eintauchen, der bis ins Jahr 2018 zurückreicht. Damals hatte Otte zum „Neuen Hambacher Fest“ aufgerufen, Redner war unter anderem der einstige AfD-Chef Jörg Meuthen. Auch in der Hambach-Gesellschaft wollte er Fuß fassen, zog dafür sogar vor Gericht, um seine Mitgliedschaft einzuklagen. Allerdings mit geringen Erfolgsaussichten: Das Amtsgericht Neustadt hatte zuvor schon zwei andere Klagen von Leuten abgewiesen, die Vereinsmitglieder werden wollten. Auch deren Berufungen waren gescheitert. Um den Streit und die Klagerei mitsamt ihren Kosten zu beenden, bot die Hambach-Gesellschaft Otte an, einen Aufsatz zum Thema Demokratie und Hambacher Fest in deren Jahrbuch zu veröffentlichen.

Das Angebot war gut gemeint, aber juristisch heikel, ein erster Fehler. „Wir neigen zu der Ansicht, dass mit diesem Angebot ein Vorvertrag zustande gekommen ist“, sagte der Vorsitzende Richter. In der Folge legte Otte eine erste Version seines Aufsatzes vor, die aber von der Hambach-Gesellschaft mit der Bitte um Nachbearbeitung zurückgewiesen wurde. Entgegen der Absprache „haben sich noch keine fünf Prozent des Inhalts auf das Hambacher Fest bezogen“, sagte Vereinsvorsitzender Kreutz am Donnerstag vor Gericht. Zwei Jahre lang habe man dann von Otte nichts mehr gehört. Der Verein sei davon ausgegangen, dass sich die Sache erledigt habe, zumal Otte seinen Beitrag mittlerweile im Internet platziert habe. Die Veröffentlichung einer überarbeitete Version seines Aufsatzes, den Otte dann doch noch einreichte, lehnten die Mitgliederversammlung und der Vereinsvorstand entschieden ab, zumal sich der Autor als Vorsitzender der erzkonservativen Werteunion und als AfD-Kandidat bei der Wahl des Bundespräsidenten im Februar 2022 in der Öffentlichkeit immer stärker im Milieu der Rechtspopulisten etabliert habe. Aber hätte der Verein von Ottes Umtrieben nicht schon früher wissen können, beispielsweise davon, dass er von 2018 bis Januar 2021 Kuratoriumsvorsitzender der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung war?, hakte Richter Schwarz nach. Und galt auch für die zweite Version von Ottes Aufsatz nicht immer noch der Vertrag, den er mit der Hambach-Gesellschaft geschlossen hatte? Es sind Fragen, die das Gericht nun bis zur Urteilsverkündung am 29. Januar beantworten muss.

Am Landgericht klar gescheitert

Die Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hatte die Ablehnung des Aufsatzes von Otte im Februar 2024 für rechtens erklärt, weil unter anderem in der persönlichen Entwicklung Ottes seit dem Vertragsabschluss zwischen dem Autor und der Hambach-Gesellschaft im Jahr 2020 ein Kündigungsgrund liege. Im Oktober 2020, zum Zeitpunkt der Verhandlungen, sei der Kläger noch CDU-Mitglied gewesen. Im Mai 2021 sei er Vorsitzender der in der Folgezeit immer umstrittener werdenden Werteunion geworden. Im Februar 2022 habe er auf Vorschlag von AfD-Mitgliedern bei der Wahl zum Bundespräsidenten kandidiert und dadurch bundesweite Aufmerksamkeit erlangt. Dies habe letztlich zum Ende seiner Mitgliedschaft in der CDU im Sommer 2022 geführt. Vor diesem Hintergrund war es der Hambach-Gesellschaft nicht zumutbar gewesen, den Vertrag weiter durchzuführen, urteilte die Zivilkammer. Die Hambach-Gesellschaft habe ein schützenswertes Interesse daran, selbst entscheiden zu können, welche Beiträge in ihrem Jahrbuch veröffentlicht werden. Würde sie einen Beitrag Ottes veröffentlichen, würde wegen dessen Nähe zur AfD jedermann die Hambach-Gesellschaft in Verbindung mit der AfD bringen, argumentierten die Frankenthaler Richter in ihrem Urteil.

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