Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Landwirte wehren sich gegen Vergrößerung des Schutzgebietes Benzenloch

Eine Grundwassermessstelle in der Höhenstraße im Bereich des Wasserschutzgebietes Benzenloch.
Eine Grundwassermessstelle in der Höhenstraße im Bereich des Wasserschutzgebietes Benzenloch.

Die Haßlocher bekommen ihr Wasser aus dem Schutzgebiet Benzenloch, das unter anderem der Stadt Neustadt gehört. Die Gemeindewerke Haßloch wollen jenes Gebiet von 1,9 auf 23,2 Quadratkilometer vergrößern. Die Bauern- und Winzerschaften wehrt sich.

Aufgrund der von den Gemeindewerken Haßloch angestrebten Vergrößerung des Wasserschutzgebiets Benzenloch werde es zukünftig auch den überwiegenden Teil der Weinbergsflächen von Duttweiler, Geinsheim und Lachen-Speyerdorf sowie Teile der Diedesfelder Flächen erfassen. Das sagen die Vertreter der Bauern- und Winzerschaften aus den betroffenen Weindörfern. Sie befürchten, dass die Neueinteilung der Schutzzonen die Arbeit der Winzer und Landwirte beeinträchtigen werde.

Das Wasserschutzgebiet Benzenloch gehört der Stadt Neustadt und den Verbandsgemeinden Maikammer und Edenkoben. „Wir sind keine Querulanten“, betont Gerhard Nett, Vorsitzender der Bauern- und Winzerschaft Geinsheim. Er und sein Duttweilerer Amtskollege Reiner Bossert bedauern jedoch, dass die Gemeindewerke „nie das Gespräch oder eine Kooperation“ mit ihnen gesucht haben. Obwohl die Vorbereitungen für den Antrag bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd auf Neufestsetzung des Wasserschutzgebiets seit Jahren laufen.

Mehr zum Thema

Eine Grundwassermessstelle in der Höhenstraße im Bereich des Wasserschutzgebietes Benzenloch. Die Bauern- und Winzernschaften be
Neustadt

RHEINPFALZ Plus Artikel
Falsche Strategie bei Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Benzenloch

Nicht nur Winzer betroffen

Wenn der Antrag der Gemeindewerke Erfolg hat, sei eine Bewirtschaftung der Weinbergsflächen in der bisherigen Form nicht mehr möglich, sagen Nett, Bossert und Volker Lichti, Vorsitzender der Bauern- und Winzerschaft Lachen-Speyerdorf. So sei es zukünftig beispielsweise nicht mehr erlaubt, Trester oder Kompost in den Weinbergen zwischenzulagern. „Während der Weinlese haben die Winzer keine Zeit, den Trester auszubringen. Es gibt keine andere Möglichkeit, als ihn im Weinberg zu lagern“, sagt Lichti. Angesichts der zunehmenden Trockenheit müssten dann auch Weinberge bewässert werden. „Aber im Wasserschutzgebiet dürfen wir keine Brunnen bohren“, erklärt Bossert.

Betroffen seien nicht nur Winzer. Auch der Anbau von Obst und Gemüse wäre in dem Gebiet nicht mehr möglich, da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten sei. „Doch auch Biobauern brauchen Pflanzenschutzmittel“, weiß Lichti.

Produktion von Lebensmitteln in Gefahr?

Alle drei Vereinsvorsitzenden befürchten, dass die Auflagen für Wasserschutzgebiete noch verschärft werden. In Baden-Württemberg werde bereits darüber diskutiert. „Dann sind Betriebe, deren Anbaufläche im Wasserschutzgebiet liegt, in ihrer Existenz gefährdet“, sagt Nett, der mit Bossert und Lichti darauf verweist, dass Neustadt besonders stark betroffen wäre.

Denn in der Neustadter Gemarkung sei auch das Wasserschutzgebiet Ordenswald. Dazu gebe es hierzulande noch diverse andere Schutzgebiete. „Ich frage mich, wie in Zukunft noch die Produktion von Lebensmitteln möglich sein soll“, sagt Lichti. Er befürchtet, dass das Gebiet durch die weitere Entnahme von Grundwasser noch trockener wird, als es ohnehin schon sei. „Es regnet nicht mehr so viel wie früher, das hat natürlich Auswirkungen auf das Grundwasser.“

Modelle werden infrage gestellt

Lichti bezweifelt, dass das Wasserschutzgebiet Benzenloch so groß sein muss, wie es die Gemeindewerke beantragt haben. Es sei fraglich, ob die Prüfungen, Berechnungen und Modelle, anhand derer die zukünftige Größe des Wasserschutzgebiets festgelegt wurde, richtig sind. „Vor allem das Grundwasserströmungsmodell ziehe ich in Zweifel“, sagt Lichti.

„Wir möchten unser Gelände weiter so bewirtschaften können wie bisher“, so Bossert. Das Wasserschutzgebiet dürfe nicht so groß werden, fordert Nett. Beide betonen, dass sie zu Gesprächen und einer Kooperation mit den Gemeindewerken bereit seien. Haßloch habe eigene Flächen, von denen es sein Wasser beziehen könnte. Deshalb sei es nicht in Ordnung, nur die Nachbarkommunen zu belasten.

Einwendungen noch bis 16. September möglich

In Geinsheim gab es bereits eine Informationsveranstaltung für Winzer. In Lachen-Speyerdorf sei eine geplant, weiß Lichti. Bis 2. September liegt der Antrag zur Ausweisung des Wasserschutzgebiets bei der Stadtverwaltung öffentlich aus. Noch bis 16. September können bei der SGD Süd Einwendungen gegen die Vergrößerung des Wasserschutzgebiets vorgebracht werden. Zahlreiche Winzer werden dies tun, behaupten Nett, Bossert und Lichti.

Reaktionen von der Stadt

Auch die Stadt werde eine Stellungnahme abgeben, die dann in den politischen Gremien diskutiert werden soll. Das erklärt Thomas Baldermann, Leiter der städtischen Abteilung Landwirtschaft und Umwelt. Die SGD habe dafür keinen festen Termin vorgegeben.

Clemens Stahler, Sprecher der CDU-Fraktion im Stadtrat und im Geinsheimer Ortsbeirat, sagt: „Die Landwirte sind die Leidtragenden.“ Auf seinen Antrag wurde über das Problem Wasserschutzgebiet Benzenloch im Geinsheimer Ortsbeirat und im Ältestenrat des Stadtrats gesprochen. Gemeinsam mit Haßloch müsse eine Lösung gefunden werden, sagt Stahler. Geplant sei ein Treffen der Neustadter und der Haßlocher CDU mit Vertretern der Landwirtschaft.

Zur Sache: Wieso das Gebiet vergrößert werden soll

Das Wasserschutzgebiet Benzenloch wurde 1973 von der damaligen Bezirksregierung festgelegt. Nach Angaben der Gemeindewerke werden durchschnittlich pro Jahr 1,7 Millionen Kubikmeter Grundwasser aus dem Benzenloch geholt und an die Bürger von Haßloch und Duttweiler verkauft. Gefördert wird das Wasser aus sechs Tiefbrunnen.

Die Rechtsverordnung, mit der das Wasserschutzgebiet im Dezember 1973 ausgewiesen worden war, war bis Januar 2004 befristet.

Inzwischen haben die Gemeindewerke bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd beantragt, dort erneut ein Wasserschutzgebiet festzusetzen. Das soll sich allerdings auf 23,2 statt auf 1,9 Quadratkilometer erstrecken. Das Gebiet wäre etwa zwölfeinhalbfach so groß wie bisher. Etwa 61 Prozent der Fläche des größeren Gebiets Benzenloch würden auf Neustadter Gemarkung liegen, 27 Prozent auf der Gemarkung von Kirrweiler, zwölf Prozent entfallen auf die VG Edenkoben.

Erforderlich sei die Vergrößerung, weil sich in der westlichen Oberrheinebene relativ wenig Grundwasser neu bilde, heißt es in dem Antrag. Damit das Grundwasser ausreicht, um jährlich zwei Millionen Kubikmeter zu entnehmen, sei eine Fläche von mindestens 20 Quadratkilometern erforderlich. Ziel sei es, die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, sagt Manuela Stock, Mitarbeiterin der Gemeindewerke Haßloch. Nicht nur die Größe des Gebiets soll sich ändern, auch bei der Einteilung in unterschiedliche Schutzzonen sind Veränderungen vorgesehen.

x