Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Lambrecht: Lärmschutzwände für Anwohner lassen auf sich warten

In Weidenthal ist vorgesehen, einen Teil der Bahnstrecke mit Lärmschutzwänden zu versehen.
In Weidenthal ist vorgesehen, einen Teil der Bahnstrecke mit Lärmschutzwänden zu versehen.

Zwar ist die Anhörung für den Bau der als Lärmschutz vorgesehenen Wände an der Bahnstrecke in der Verbandsgemeinde Lambrecht abgeschlossen, aber das Planfeststellungsverfahren läuft weiter. Wann die Arbeiten starten, wissen weder die Bahn AG noch das zuständige Eisenbahnbundesamt.

Für den Bau der in Frankeneck, Lambrecht und Weidenthal entlang der Bahnlinie vorgesehenen Lärmschutzwände ist die Anhörung inzwischen abgeschlossen. Das Eisenbahnbundesamt bereitet den Planfeststellungsbeschluss vor. Das teilten die Deutsche Bahn AG und das Eisenbahnbundesamt auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Wann der Beschluss vorliegen wird, ist noch unklar. Die Bahn geht davon aus, dass im Jahr 2020 gebaut wird. Einen genauen Zeitplan gebe es noch nicht.

Sechs Wände sollten schon 2017 errichtet werden

Vorgesehen sind zwei Bauabschnitte. Die für den ersten Bauabschnitt geplanten sechs Lärmschutzwände sollten schon 2017 errichtet werden. Für sie läuft seit rund zweieinhalb Jahren das Planfeststellungsverfahren, also das Verfahren zur Genehmigung des Baus. In einem zweiten Bauabschnitt soll eine weitere Wand gegen Lärmbeeinträchtigungen in Weidenthal sowie eine Wand im Dörrental gebaut werden. Für diese beiden Bauten wird nach Angaben einer Sprecherin der Bahn AG derzeit die Planung erstellt. Der Antrag auf Planfeststellung für diese beiden Lärmschutzwände werde wahrscheinlich Ende des Jahres beim Eisenbahnbundesamt vorgelegt. Erstmals war 2012 angekündigt worden, dass an einigen Abschnitten der Bahnlinie, die durch die Verbandsgemeinde Lambrecht verläuft, die Lärmbelästigung der Anwohner reduziert werden soll. Dies soll mit sogenannten aktiven Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwänden und -wällen erreicht werden, aber auch mithilfe passiver Lärmschutzmaßnahmen wie etwa Schallschutzfenstern.

Dezibelwert entscheidend

Finanziert wird dies aus einem seit 1999 bundesweit laufenden Programm „Lärmsanierungen an bestehenden Schienenwegen der Bahn“. Ob in Gemeinden, die an Bahnlinien liegen, etwas gegen Lärmbelästigung getan wird, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Entscheidend ist der Dezibelwert für den Lärm, den der Schienenverkehr verursacht. Dieser wird nicht gemessen, sondern anhand festgelegter Faktoren berechnet. Passive Lärmschutzmaßnahmen gibt es außerdem nur für Gebäude, die vor April 1974 gebaut wurden. Denn ab dem Zeitpunkt sind Bauherren gesetzlich verpflichtet, selbst für ausreichenden Lärmschutz zu sorgen. 2016 waren die Grenzwerte, ab denen Anspruch auf Lärmschutz besteht, reduziert worden. Nachts gilt nun ein Grenzwert von 57 und tagsüber von 67 Dezibel. Das ist der Grund dafür, dass in Weidenthal eine weitere Lärmschutzwand errichtet werden soll. So ist auch für die zu Lindenberg gehörende Siedlung Dörrental ein Lärmschutz geplant. Die von der Bahn AG erstellten Pläne für die im ersten Bauabschnitt vorgesehenen sechs Lärmschutzwände waren im Februar 2016 vorgestellt worden. Für die Genehmigung der Pläne ist das Eisenbahnbundesamt zuständig. Wie Heike Schmidt, Pressesprecherin der Behörde, auf Anfrage mitteilt, wird in einem ersten Schritt geprüft, ob die Pläne vollständig, plausibel und technisch machbar sind. Diese Prüfung sei für die Vorhaben in der Verbandsgemeinde Lambrecht bereits seit längerem abgeschlossen. Danach leite das Eisenbahnbundesamt die Pläne an das Landesamt für Mobilität weiter, das bei einem Anhörungsverfahren Stellungnahmen von Behörden, Verbänden und Anwohnern einholt.

Anwohner erheben Einsprüche

Nach Angaben einer Sprecherin der Bahn AG hat es dabei „einige Einsprüche von direkten Anwohnern“ gegeben. In denen sei es meist darum gegangen, dass die Anwohner mit dem Material der Lärmschutzwände nicht einverstanden gewesen seien. Die Wände sollten überwiegend aus Aluminium bestehen. In den Einsprüchen seien „transparente Elemente“ gefordert worden. Die Anhörung sei inzwischen abgeschlossen und der Anhörungsbericht dem Eisenbahnbundesamt zugeschickt worden, erklärte die Sprecherin der Bahn AG. „Der abschließende Bericht der Anhörungsbehörde liegt uns seit Kurzem vor und wird ausgewertet“, bestätigt Schmidt. Es sei derzeit noch nicht möglich zu sagen, wann das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sein werde.

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