Kreis DÜW / Haßloch Kostenloses D-Ticket für Schüler: Wohnsitz ist entscheidend

Das Deutschland-Ticket: kostenlos für Schüler im Landkreis Bad Dürkheim, wenn der Schulweg mehr als vier Kilometer beträgt.
Das Deutschland-Ticket: kostenlos für Schüler im Landkreis Bad Dürkheim, wenn der Schulweg mehr als vier Kilometer beträgt.

Schüler der fünften bis zehnten Klassen bekommen vom Landkreis Bad Dürkheim Fahrkarten geschenkt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Damit verbunden ist die Verpflichtung, das Ticket zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen nicht mehr bestehen. Eine in Haßloch wohnende Familie habe das nicht getan, so die Kreisverwaltung, die deshalb die Kosten der Fahrkarte für zwei Monate zurückforderte. Mit dem Widerspruch der Familie befasste sich der Kreisrechtsausschuss.

Schüler der fünften bis zehnten Klassen bekommen ein kostenloses Deutschland-Ticket, wenn ihr Schulweg länger als vier Kilometer ist und wenn sie die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart besuchen. Wie Dorothee Wersch, Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses, berichtete, wurde für eine Schülerin der Siebenpfeiffer-Realschule plus in Haßloch ab Juli 2023 eine kostenlose Fahrkarte beantragt. Das Mädchen habe zu diesem Zeitpunkt in Neustadt gewohnt, der Schulweg nach Haßloch sei also länger als vier Kilometer gewesen. In den beiden Realschulen plus in Neustadt sei die integrative Variante die Schulform. Die Siebenpfeiffer-Realschule plus praktiziere die kooperative Variante. Das Mädchen besuche also die nächstgelegene Schule der von den Eltern gewählten Schulart.

Damit waren die Voraussetzungen für eine kostenlose Fahrkarte erfüllt, und die Schülerin bekam vom Landkreis ein kostenloses Deutschland-Ticket. Nach Angaben der zuständigen Mitarbeiterin der Kreisverwaltung müssen Eltern von Schülern, die eine Fahrkarte geschenkt bekommen, unter anderem unterschreiben, dass sie die Fahrkarte zurückgeben, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllt sind.

Aktueller Schulweg unter vier Kilometer lang

Laut Wersch wurde der Kreisverwaltung im Januar mitgeteilt, dass die Familie inzwischen in Haßloch wohnt – nicht von den Eltern, sondern von der Schulleitung. Die Mitarbeiterin der Kreisverwaltung berichtete, sie habe bei einer Überprüfung festgestellt, dass die Familie bereits seit November 2023 in Haßloch gemeldet ist. Von der dortigen Wohnung der Familie sei der Schulweg kürzer als vier Kilometer.

Die Mitarbeiterin der Kreisverwaltung habe deshalb die Kosten für das Deutschland-Ticket für die Monate Dezember 2023 und Januar 2024 zurückgefordert, so Wersch. Dagegen habe die Mutter der Schülerin Widerspruch eingelegt. Dies mit der Begründung, dass die Familie zwar seit November 2023 in Haßloch gemeldet sei, aber erst seit Anfang Januar 2024 dort wohne. Sie sei bereit, 49 Euro für das Deutschland-Ticket für Januar 2024 zurückzuzahlen, nicht aber für Dezember 2023.

Als Begründung dafür, dass die Familie bereits ab November 2023 in Haßloch gemeldet war, habe die Mutter angegeben, dass man dadurch Müll, der bei der Renovierung der Haßlocher Wohnung entstanden sei, kostenlos auf den Haßlocher Wertstoffhof habe bringen können. Gewohnt habe die Familie aber bis Ende 2023 in Neustadt. Bei der Sitzung des Kreisrechtsausschusses war von der Familie niemand anwesend.

Wersch: Eine Ordnungswidrigkeit

Es sei eine Ordnungswidrigkeit, sich in einem Ort anzumelden, in dem man nicht wohnt, so Wersch. Dafür könnte die Familie belangt werden. Unabhängig davon müssten die 49 Euro für das Deutschland-Ticket für Dezember 2023 zurückgezahlt werden. Entscheidend sei der Zeitpunkt der Anmeldung des Wohnsitzes, das ist der November 2023. Die Kreisverwaltung hätte sogar die 49 Euro für November 2023 zurückverlangen können. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen.

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