Neustadt
Keine Lösung für umstrittene Zäune in Diedesfeld
Zäune werden Diedesfeld wohl noch eine ganze Weile beschäftigen. Ausgelöst hat die Sache ein Einwohner, der sein Grundstück mit einem Stabmattenzaun vor Wildschweinen schützen will, die mehrfach seinen Garten umgegraben haben. Das Problem: Er wohnt am Ortsrand, und die von einer sogenannten Abrundungssatzung festgelegte Grenze zwischen Innen- und Außenbereich führt durch seinen Garten. Im Außenbereich dürfen aber in der Regel nur privilegierte Bauvorhaben genehmigt werden, insbesondere von Landwirten. Mit anderen Worten: Der Diedesfelder müsste den Zaun mitten durch sein Grundstück verlaufen lassen. Bei einer Sitzung des Bauausschusses im Spätsommer machte Baudezernent Bernhard Adams (parteilos) deutlich, dass die Verwaltung dennoch eine Chance sehe, den Zaun auch im Außenbereich zu genehmigen. Denn er füge sich ins Landschaftsbild ein.
Der Bauausschuss ging da aber nicht mit und schloss sich mit seiner ablehnenden Haltung dem Ortsbeirat Diedesfeld an. Dieser hatte dem Vorhaben mit klarer Mehrheit seine Zustimmung verweigert, weil er eine Genehmigung als nicht gerecht empfunden hätte. Hintergrund ist der Fall eines anderen Diedesfelders, dessen Grundstücks sich ebenfalls in den Außenbereich erstreckt und der nach einem Verfahren Ende vergangenen Jahres vor dem Verwaltungsgericht seinen Zaun versetzen musste. Da stelle sich die Frage der Gleichbehandlung, sagte seinerzeit Diedesfelds Ortsvorsteher Volker Lechner (FWG) zur RHEINPFALZ. Auch der Bauausschuss fürchtete, bei den Bürgern könnte der Eindruck entstehen, es werde mit zweierlei Maß gemessen, auch wenn die beiden Fälle laut Verwaltung unterschiedlich gelagert sind.
Antragsteller will den Rechtsweg beschreiten
Der Bauausschuss griff letztlich einen Kompromissvorschlag auf, den Adams machte. Demnach solle der Antragsteller seinen Zaun nicht an der Grundstücksgrenze bauen dürfen, sondern nur näher an seinem Haus. Konkret: In 20 Metern Entfernung, dieser Abstand war in dem anderen Verfahren nämlich vom Verwaltungsgericht festgelegt worden.
Doch daraus wird nichts. Auf Anfrage teilt die Verwaltung mit, dass der Grundstücksbesitzer in einem Telefonat klar gemacht habe, dass der vorgeschlagene Kompromiss für ihn keine Option sei. Er warte nun darauf, dass die Stadt den gestellten Bauantrag, der die Einfriedung des gesamten Grundstückes vorsieht, ablehnen wird – um dann den Rechtsweg zu beschreiten.
Doch selbst wenn er den Kompromiss akzeptiert hätte, hätte dies nicht zwangsläufig bedeutet, dass er auch Realität wird. Denn der Fall zieht weitere Kreise. Adams hatte auf der Sitzung des Bauausschusses berichtet, dass der Antragsteller damit argumentiere, dass andere Grundstückseigentümer in Diedesfeld ihre Zäune in den Außenbereich gebaut hätten. Ob diese genehmigt seien, blieb in der Sitzung offen beziehungsweise wurde angezweifelt. Wer aber seine Einfriedung gebaut hat, ohne diese offiziell absegnen zu lassen, müsste dann auch den 20-Meter-Abstand einhalten, also womöglich seinen Zaun versetzen.
Baurechtliche Schritte drohen
Stadtsprecherin Dagmar Seidel berichtet, dass die Grundstücksbesitzer zu einem gemeinsamen Termin in den Ratssaal gebeten wurden, wo sie die Genehmigungen vorlegen sollten. „Ein Teil der Betroffenen konnte an Ort und Stelle Hinweise auf alte Baugenehmigungen geben, ein Teil nicht“, ergänzt die Sprecherin. Die fehlenden seien bis zum Zeitpunkt der RHEINPFALZ-Anfrage noch nicht nachgereicht worden. Nach RHEINPFALZ-Informationen soll es sich um etwa ein Dutzend Betroffene handeln, von denen die meisten keine Genehmigung hatten. Die Verwaltung will die Sache jedenfalls nicht auf sich beruhen lassen. Es werde zunächst noch einmal daran erinnert, erklärt Seidel. Sollten aber keinen Genehmigungen vorhanden sein, würden Anhörungen sowie weitere baurechtliche Schritte eingeleitet.
Die Diedesfelder CDU verfolgt indes einen anderen Lösungsansatz. Dazu hat sie einen Antrag für die Sitzung des Ortsbeirats am Donnerstag, 11. Dezember, gestellt. Der Ortsbeirat soll die Stadtverwaltung demnach auffordern, die Abrundungssatzung zu überarbeiten. Diese solle rechtssicher und praxisorientiert werden. „Ziel ist die Schaffung klarer, einheitlich anwendbarer und rechtlich belastbarer Regelungen für zukünftige Entscheidungen im Außenbereich, um Ermessensspielräume zu reduzieren, Rechtsklarheit zu erhöhen sowie eine gerechte und nachvollziehbare Verwaltungspraxis sicherzustellen“, heißt es von den Christdemokraten. Sie kritisieren, dass vergleichbare Vorhaben im Außenbereich unterschiedlich bewertet würden. Dies führe zu erheblicher Verunsicherung bei den Betroffenen und beeinträchtige das Vertrauen in Verwaltungshandeln und politische Entscheidungsprozesse, warnt die CDU. Das Thema Zäune wird Diedesfeld also nicht so schnell loslassen.
