Kommentar
Justiz hat zu lange geschwiegen
Seit Ende Juli beschäftigt ein aus der Haft entlassener Sexualstraftäter die Öffentlichkeit. Zunächst jene in Neustadt, weil es sich um einen Neustadter handelt. Seit Montag aber die gesamte Republik, weil er sich erneut an einem Kind vergangen haben soll, nachdem er es mutmaßlich auf dessen Schulweg ins Gymnasium Edenkoben entführt hatte.
Bei dem 61-jährigen Beschuldigten handelt es sich um einen Wiederholungstäter, wie etliche Verurteilungen mindestens seit 1992 zeigen. Immer wieder kam er in Haft, immer wieder wurde er unter Auflagen entlassen. Immer wieder hielt er diese nicht ein. Das Setting nach der Strafe schien Programm gewesen zu sein, der Mann unbelehrbar.
Dass die Öffentlichkeit nach seiner erneuten Entlassung in Aufruhr war, war verständlich. Dass Justiz und Polizei seine Persönlichkeitsrechte wahren mussten, ebenso. Aber spätestens, als die Staatsanwaltschaft Frankenthal vergangene Woche wegen Verstößen gegen die Auflagen wieder Anklage erhob und einen Haftbefehl beantragte, hätte darüber informiert werden müssen, auch mit Blick auf potenzielle Opfer. Stattdessen blieb die Einschätzung „aktuell keine Gefahr“ einfach im Raum stehen.
