Neustadt Im neuen Jahr Tourismusbeitrag fällig

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Der Stadtrat Deidesheim hat am Dienstagabend eine Satzung beschlossen, die der Stadt das Erheben eines Tourismusbeitrags im kommenden Jahr ermöglicht. Der Beitragssatz wurde mit acht Prozent festgelegt, der umzulegende Aufwand auf 215.000 Euro.

Der Tourismusbeitrag löst in Deidesheim den bisher erhobenen Fremdenverkehrsbeitrag ab. Es handelt sich dabei nicht nur um „alten Wein in neuen Schläuchen“. Denn der Kreis derjenigen, die zum Tourismusbeitrag herangezogen werden, hat sich erweitert. Grundlage dafür ist das zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene geänderte Kommunalabgabengesetz von Rheinland-Pfalz. Beitragspflichtig werden damit Personen und Unternehmen, denen aufgrund des Tourismus unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile entstehen. Es werden also nicht nur Personen und Unternehmen beitragspflichtig, die mit dem Urlaubsgast selbst in Berührung kommen, sondern auch solche, die dafür Vorleistungen erbringen. Wie Stadtbürgermeister Manfred Dörr (CDU) dem Stadtrat erläuterte, werden nun beispielsweise auch Besitzer von Immobilien, die an Hotels oder Gastronomiebetriebe verpachtet sind, zu Beiträgen herangezogen. In der Beschlussvorlage für den Stadtrat sind weitere Beispiele genannt: etwa die Software-Firma, die einem Hotel ein neues Buchungsprogramm liefert, oder der Steuerberater, der einem Restaurant den Jahresabschluss ausfertigt. Als Anlage zur Satzung gibt es eine umfangreiche Tabelle, die festlegt, welches Gewerbe welchen Vorteilssatz aus dem Tourismus erzielt. Bei Hotels oder Vermietern von Ferienwohnungen ist dieser Vorteilssatz besonders hoch (95 Prozent), in der Gastronomie beträgt er 70 Prozent. Bei Einzelhandelsgeschäften liegt er zwischen vier Prozent (Apotheken) und 50 Prozent (Geschenkartikel). Mit dem beschlossenen Beitragssatz legt die Stadt Deidesheim einen Aufwand von 215.000 Euro auf die Beitragspflichtigen um. Der gesamte umlagefähige Aufwand der Stadt für den Tourismus beträgt demnach im Jahr 2017 rund 555.000 Euro. Den Hebesatz kann die Stadt zwischen 7,4 Prozent (Mindestsatz) und 20,7 Prozent (Höchstsatz) festlegen, Bei dem Mindestsatz von 7,4 Prozent ergäben sich Einnahmen von 170.000 Euro. Wegen der schwierigen Haushaltslage der Stadt wurde der Beitragssatz auf Vorschlag der Verwaltung auf acht Prozent festgelegt. Damit bewege man sich im Rahmen dessen, was andere Tourismusgemeinden auch festgelegt hätten, sagte Ratsmitglied Herbert Latz-Weber (Grüne). Der Stadtrat hat mit dem Beschluss die Vorgabe verbunden, dass die Einnahmen im kommenden Jahr bis zum Juni überprüft werden, und dies soll auch für jedes weitere Jahr erfolgen. Die Verwaltung hat die Kalkulation in Zusammenarbeit mit dem vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz beauftragten Fachanwalt für Verwaltungsrecht erarbeitet. Der Deidesheimer Satzungsentwurf richtet sich weitgehend nach dem Muster, das der Gemeinde- und Städtebund im Juni 2016 vorgelegt hat. „Nicht vergessen“ sei das Thema Gästebeitrag, sagte Manfred Dörr. Den Gästebeitrag müssen nicht die Betriebe entrichten, sondern Urlaubsgäste. Dies haben bisher schon etliche Tourismusgemeinden unter dem Namen Kurtaxe verlangt, die Stadt Deidesheim bisher nicht. Ein möglicher Gästebeitrag solle zunächst kalkuliert werden. Danach werde die Verwaltung dem Stadtrat einen Vorschlag machen, kündigte der Stadtbürgermeister an. |ff

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