Hassloch RHEINPFALZ Plus Artikel Hundesteuer: Diese Vierbeiner sind künftig befreit

 Anette Langhauser und ihr Hund Estella erfreuen die Bewohner des Alten- und Pflegeheims Paul-Gerhardt-Haus in Neustadt.
Anette Langhauser und ihr Hund Estella erfreuen die Bewohner des Alten- und Pflegeheims Paul-Gerhardt-Haus in Neustadt.

Der Gemeinderat hat eine Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen. Künftig sind ehrenamtlich eingesetzte Besuchs- und Begleithunde von der Steuer befreit.

Wenn ein Hund einen Raum betritt, verändert sich oft die Stimmung. Gespräche beginnen, Erinnerungen werden wach, Nähe entsteht. In Pflegeheimen und Einrichtungen des betreuten Wohnens sind Besuchs- und Begleithunde deshalb mehr als nur gern gesehene Gäste. Dieses Engagement soll in Haßloch künftig auch steuerlich berücksichtigt werden.

In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen, die Hundesteuersatzung zu erweitern. Steuerfrei bleiben künftig Hunde, die gemeinsam mit ihren Halterinnen oder Haltern eine anerkannte Ausbildung zum Besuchs- oder Begleithundedienst oder eine vergleichbare Qualifikation erfolgreich abgeschlossen haben und regelmäßig ehrenamtlich in sozialen Einrichtungen innerhalb der Gemeinde Haßloch eingesetzt werden.

Halter müssen Antrag stellen

Die Steuerbefreiung gilt nicht automatisch. Sie muss beantragt werden und kann rückwirkend nach Ablauf eines Kalenderjahres gewährt werden. Sie ist auf einen Hund pro Haushalt beschränkt. Zur Prüfung verlangt die Verwaltung entsprechende Nachweise über die absolvierte Ausbildung des Hundes sowie über die regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit, bestätigt durch die jeweilige Einrichtung.

Mit der Neuregelung werden zugleich bestehende Paragrafen angepasst. Hunde, die nach der Satzung steuerbefreit sind, werden bei der Berechnung der Hundesteuer für weitere Hunde im Haushalt nicht berücksichtigt. Der Beschlussvorschlag legt außerdem fest, dass eine Hundesteuerbefreiung nicht mehrfach innerhalb eines Haushalts genutzt werden kann, auch wenn mehrere Hunde die Voraussetzungen erfüllen würden.

In der Begründung verweist die Verwaltung auf die Bedeutung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Unterstützung durch die Gemeinde solle dazu beitragen, dieses Engagement zu fördern und zu stärken.

Ralf Berger (parteilos) lehnte die Satzungsänderung ab. Ihm sei der damit verbundene Verwaltungsaufwand zu hoch. „Der Aufwand, der für Partikularinteressen betrieben wird, steht in keinem Verhältnis zu seinem Nutzen“, begründete er seine Entscheidung. Die übrigen Ratsmitglieder stimmten der Vorlage zu. Die neue Regelung tritt zum 1. Januar in Kraft.

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