Neustadt Hotelprojekt: Die Größe bleibt umstritten

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Für ein neues Hotel in Forst scheinen fast alle zu sein. Aber ob die derzeit geplante Größe mit 50 Zimmern am Nordrand des Ortes vorteilhaft für das Ortsbild ist, darüber gehen die Meinungen nicht nur im Gemeinderat, sondern auch in der Bevölkerung auseinander. Dieses Bild ergab sich bei einem Geprächsabend, zu dem die FWG eingeladen hatte. Ortsbürgermeister Bernhard Klein (CDU) informierte, dass ein Planer für die Aufstellung eines Bebauungsplans gesucht werde.

„Die Anfragen sind raus“, sagte Klein. Die nächsten Schritte seien dann, einen Planer auszuwählen und zu beauftragen. Das könne noch in diesem Jahr geschehen. Zu diskutieren sei dann, welche Vorgabe der Planer von der Gemeinde bekomme. Dazu gehören auch Angaben über die Größe des dort möglichen Hotelgebäudes. An der Größe vor allem scheiden sich die Geister. Die FWG Forst hatte zur Diskussion in den Gutsausschank Spindler eingeladen, aber auch zur Klärung, welche Möglichkeiten ein Bebauungsplan biete. FWG-Vorsitzender Friedrich Thomé erläuterte, das Grundstück im Privatbesitz könnte ohne Bebauungsplan nach dem Paragrafen 34 des Baugesetzbuches überbaut werden. Dieser Paragraf regelt, dass Vorhaben sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen müssen. Theoretisch wäre demnach auch möglich, etwas ganz anderes als ein Hotel zu bauen. Beim Bebaungsplan hingegen müsse sich der Bauherr an die Vorgaben des Plans halten, wozu auch die Art und das Maß der Nutzung des Plangebiets gehörten, sagte Thomé. Also auch, wie groß die Baumasse im Verhältnis zum Grundstück sein dürfe. Nicht geregelt werden könne dagegen, wie viele und wie große Zimmer ein Hotel haben dürfe. Nur mit einem Bebauungsplan lasse sich im Streitfall durchsetzen, dass das Plangebiet touristischer Nutzung vorbehalten sei, sagte Bernhard Klein. Interesse hat die Gemeinde daran, dass ein Hotel gebaut wird. Entsprechend ist das Gebiet auch im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Fremdenverkehr ausgewiesen. Aber so lange kein Bebauungsplan rechtsgültig ist, kann jeder Planer Bauvoranfragen stellen auch für andere Gebäude, die sich nach der Umgebung richten. Allerdings könne man auch im Bebauungsplan die Größe nicht nach Belieben beschneiden: Darauf wiesen Thomé und Klein hin. Sonst könne der Bauherr dagegen klagen. Anlieger aus dem Norden von Forst stellten Fragen, welche Auswirkungen ein Hotel auf die Infrastruktur haben werde. „Schon jetzt gibt es ein Parkplatzproblem“, sagte eine Anliegerin. Zu befürchten sei, dass es sich verschlimmere bei 50 Hotelzimmern und 36 vorgesehenen Tiefgaragenplätzen. Auch das Personal müsse schließlich irgendwo parken. Im Gemeinderat wurde darüber gesprochen, dass auch die öffentlichen Parkplätze neben dem vorgesehenen Hotelgrundstück in den Bebauungsplan einbezogen werden sollen. Klein sagte, es gehe dabei nur darum, die Zufahrt und das Parken zu optimieren. Ziel sei nicht, die Anzahl der öffentlichen Parkplätze zu reduzieren oder sie der Hotelfläche zuzuschlagen. Klein: „Es können auch mehr Parkplätze werden.“ Dass das Kanalnetz nicht ausreichend sei, wenn ein Hotel gebaut werde, merkten Bürger an. Verbandsbürgermeister Peter Lubenau erwiderte, wenn die Verbandsgemeinde dazu einen neuen Kanal legen müsste, bedeute das keine Extrakosten für die Bürger. Mehrfach kam die Kritik auf, das geplante Hotel sei ein „Klotz“, der für das Dorf zu groß sei. Auch die am 20. September im Gemeinderat bei einer Bauvoranfrage vorgestellte, gegenüber früheren Plänen reduzierte Variante sei immer noch unverhältnismäßig groß. Eine Architektin kritisierte vor allem die vorgesehene Bautiefe von 50 Metern. Südlich davon seien die Grundstücke nicht so weit bebaut, nur die Gärten reichten so weit. Vor der Denkmalzonen Forst passe das nicht. Worauf Sabine Lucas vom Fachbereich Bau der Verbandsgemeinde erläuterte, dass eine Denkmalzone keine Baugrenze festlege. Dafür sei derzeit ausschließlich der Paragraf 34 des Baugesetzbuches maßgebend. Der Ortsbürgermeister wandte sich gegen ein Bild von einem „Puppenhäuschen-Forst“. Schon der Ortskern sei von großen historischen Winzergebäuden geprägt. Eine Denkmalzone sei auch keine Käseglocke. Er wolle ein lebendiges Forst, das sich weiterentwickele. Ratsmitglied Hardy Werlé wandte dagegen ein, es sei ein Unterschied, ob die Winzergebäude von Forster Bürgern selbst bewohnt und repräsentativ gebaut worden seien, oder ob es sich um einen reinen Wirtschaftsbetrieb wie bei einem Hotel handele. Klar wurde auch, dass viele Kritiker mit einem kleineren Hotel durchaus einverstanden wären. Aber das sei nicht realistisch, es „wird kein kleines Hotel geben“, meinte Thomé. Lubenau fügte hinzu, wenn ein qualitativ hochwertiges Hotel gebaut werden solle, was Konsens sei, brauche das auch eine bestimmte Kubatur (Raumgröße). Jörg Guhmann, Besitzer des Grundstückes, bekräftigte dies. Ein 35-Betten-Hotel in der geplanten Kategorie rechne sich wirtschaftlich nicht. Das wäre dann „höchstens ein Bed and Breakfast mit Computer“ am Empfang. Man wolle aber ein qualitativ hochwertiges Hotel, in dem unter anderem auch die Forster Winzer in der Weinbar repräsentiert seien. Guhmann versicherte, dass derzeit nichts anderes als ein Hotel geplant sei. Der Bedarf dafür sei vorhanden. Das Grundstück sei dafür prädestiniert, und man wolle eine ansprechende Lösung für den Ortseingang. Das Hotel solle eine Bereicherung für den Ort sein. Er appellierte an die Kritiker, ihre „Abwehrhaltung“ aufzugeben. Vorher habe es keinen Sinn, weiteres Geld in die Planung zu stecken. Man werde nun keine konkreten Pläne vorlegen, sondern den Bebauungsplan abwarten. Dazu sagte Lubenau, er erwarte eine spannende Diskussion, wenn es um die Wirtschaftlichkeit eines modernen Hotels, aber auch die Optik am Ortseingang gehe. Für das besagte Grundstück gab es bereits im Jahr 1994 eine Baugenehmigung für ein Hotel mit 123 Betten. Es kam wegen Insolvenz des Investors nicht dazu. Ein positiver Bauvorbescheid wurde 2014 für einen Gastronomiebetrieb mit Ladengeschäft erteilt. Dann wurden 2015 und 2016 Bauvoranfragen für ein Hotel gestellt, denen der Gemeinderat Forst sein Einvernehmen nicht erteilt hat. |ff

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