Neustadt Hilfestellung von außen

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Ein externes Büro, das auf die Beratung von Politik und Verwaltung beim Planen von Schulen, Kindertagesstätten und Sporteinrichtungen spezialisiert ist, soll den Schulentwicklungsplan für Neustadt per Gutachten fortschreiben. Dabei soll der Schwerpunkt auf den weiterführenden Schulen liegen. Das hat der Schulträgerausschuss am Mittwochabend beschlossen.

Als Grundlage sollen dem Büro jene Daten dienen, die die Schulabteilung bereits für einen Schulentwicklungsplan erhoben hat. Zudem wollen die Ausschussmitglieder Leistungskriterien beisteuern, die die Beigeordnete und Schuldezernentin Waltraud Blarr (Grüne) bis Sommer per Mail abfragen wird. Von dem Gutachten erhofft sich der Ausschuss Hilfestellung bei verschiedenen Fragen. Dazu gehört unter anderem, wie Neustadt sein Bildungsangebot im regionalen Wettbewerb zukunftsfest macht und welche Chancen dabei ein erneuter Anlauf für eine Integrierte Gesamtschule (IGS) haben könnte. Tabus soll es auch laut Blarr nicht geben. Daher sei parallel dazu sowohl das Gespräch mit dem Landkreis zu suchen als auch abzuwarten, was eine mögliche zweite Stufe der landesweiten Gebietsreform an Veränderungen mit sich bringen könnte. Wie berichtet, gibt es in Neustadt zwei nach wie vor gültige politische Beschlüsse: Erhalt der Grundschulen sowie Kooperation zwischen Realschule plus und Berufsbildender Schule im Böbig, da die Umwandlung der Realschule plus in eine IGS vom Land abgelehnt worden war. Über Letzteres wurde indes in den vergangenen Wochen wieder politisch diskutiert; davon, dass nun geprüft wird, was möglich sein könnte, erhoffen sich alle Beteiligten ein Ergebnis, das auch für die Eltern transparent und nachvollziehbar ist, egal, wie es ausfällt. Diskutiert wurde am Mittwoch, wie schnell eine weitere schulpolitische Weichenstellung möglich ist. Blarr warnte erneut davor, Zeitdruck aufzubauen, „wenn wir etwas Sinnvolles präsentieren wollen“. Zudem arbeite die Schulverwaltung bereits am Limit, und Abteilungsleiterin Gisela Schaust wechsele zum Standesamt. Ein ebenfalls notwendiges Raumprogramm könne das Gebäudemanagement derzeit nicht erstellen, da es mit den Asylbewerberunterkünften ausgelastet sei. Doch selbst wenn das externe Büro bis Ende des Jahres ein Gutachten vorlegen könnte, müsste dieses in den Gremien beraten und aufgearbeitet werden. Ein Abschluss bis Februar 2016, um eventuell die IGS-Antragsfrist für das Schuljahr 2016/17 einzuhalten, sei daher illusorisch, so Blarr. Ein weiteres mögliches Hindernis: Die Verwaltung muss klären, ob das Büro einfach beauftragt werden kann oder ob die Leistung ausgeschrieben werden muss, was weiter Zeit kosten würde. Dass Neustadt sich in Sachen weiterführende Schulen/IGS Hilfe von außen holen soll, hatte im Übrigen auch die für Rheinland-Pfalz zuständige Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement geraten. Gefördert vom Bundesbildungsministerium, können diese Agenturen Kommunen über drei Jahre begleiten mit dem Ziel, eine einheitliche Bildungsstrategie von Kindertagesstätte bis Hochschule zu entwickeln. Diese Möglichkeit will auch Neustadt prüfen. Die Agentur mit Sitz in Trier habe den Neustadter Entwurf eines Schulentwicklungsplans für gut befunden, so Blarr. Doch wegen der IGS-Frage sei externer Rat wichtig. (ahb)

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