Haßloch Hilfe für Kitas: Kreis übernimmt Kosten
Seitdem 2021 in Rheinland-Pfalz ein geändertes Kindertagesstättengesetz in Kraft getreten ist, ist die Finanzierung der Kitas freier Träger, vor allem Kirchen, aber auch Einrichtungen wie die Lebenshilfe, nicht geregelt. Nach mehr als dreijährigen Verhandlungen wurde im März eine Übergangsvereinbarung unterschrieben. Diese enthält unter anderem die Regelung, dass die freien Träger – mit Ausnahme der Kirchen – zu allen Kosten außer den Personalkosten, individuelle Vereinbarungen mit „dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe“, also dem Jugendamt, abschließen müssen.
Wie Carsten Herter, stellvertretender Leiter des Kreisjugendamts, informierte, bekamen die Integrative Kindertagesstätte Haßloch, deren Träger die Lebenshilfe ist, und die Waldorf-Kindertagesstätte bisher von der Gemeinde Zuschüsse zu den Sachkosten. Auch die Grünstadter Integrative Kindertagesstätte erhielt von der Stadt Zuschüsse.
Entsprechend der Übergangsvereinbarung wird nun der Landkreis diese Kosten übernehmen. Rückwirkend bis 2021 seien das gut 207.000 Euro, hieß es in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Ab 2025 müsse der Landkreis den drei Einrichtungen insgesamt jährlich etwas mehr als 59.000 Euro auszahlen, so Herter. Elke Schanzenbächer (CDU) fragte auf welcher rechtlichen Grundlage die Zahlung ab 2025 erfolgt, da die Übergangsvereinbarung Ende 2024 ausläuft. Da es nach wie vor keine dauerhafte Regelung für die Finanzierung der Einrichtungen der Freien Träger gibt, sei davon auszugehen, dass die Übergangsvereinbarung verlängert wird, so der Beigeordnete Timo Jordan (SPD). Das Jugendamt des Landkreises wolle den Freien Trägern Planungssicherheit geben, indem festgelegt wird, dass die Kosten übernommen werden, bis es eine endgültige Regelung gibt, so Jordan.