Neustadt
Haßloch: Schrotthändler will durch Umstrukturierung Lärm vermeiden
Trotz einer Veränderungssperre darf ein in der Siemensstraße angesiedelter Schrotthändler die Arbeitsabläufe auf seinem Betriebsgelände umstrukturieren. Dem hat der Bau-, Verkehrs- und Entwicklungsausschuss (BVE) bei drei Enthaltungen zugestimmt.
Für das Gebiet „Südliche Siemensstraße“ soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Deshalb wurde im Mai 2019 eine Veränderungssperre erlassen. Dennoch wird im Fall des Schrott- und Metallhändlers Klaus Broll eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 14 des Baugesetzbuches erteilt. Damit kann dieser die Arbeiten auf dem Betriebsgelände umstrukturieren, um die Geräuschbelastung in der Nachbarschaft weiter zu verringern und die Arbeitsabläufe ökonomischer zu gestalten.
Änderungen bei Abladen
Abladevorgänge sollen demnach künftig nicht mehr im Hofbereich (südlich der Umschlagbox), sondern westlich der Umschlagbox durchgeführt werden, um Schall-Immissionen auf das östlich gelegene Grundstück zu mindern. Abkippvorgänge sollen wie bisher nur in der Umschlagbox erfolgen. Sortiervorgänge (Schrott) sollen nicht nur in der Umschlagsbox, sondern auch auf dem Containerstellplatz durchgeführt werden. Nach Osten sollen Schall-Emissionen durch Gebäude und Seecontainer, nach Süden durch die Umschlagbox abgeschirmt werden. Beladevorgänge sollen durch den künftigen Baggereinsatz auf dem ganzen Containerstellplatz ohne Umstellen der Container durchgeführt werden. Der Bagger darf sich zukünftig auf dem ganzen Betriebsgelände uneingeschränkt bewegen.
„Keine Verbesserung“
In der Stellungnahme der Gemeinde heißt es, dass die Verwaltung nicht nachvollziehen könne, dass es durch die beantragte Nutzungsänderung zu einer Verbesserung der Geräuschbelastung kommen soll. Doch es werde „fachgutachterlich nachgewiesen, dass die Richtwerte nach TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) für Gewerbegebiete weiterhin eingehalten werden“. Und eine Ausnahme von der Veränderungssperre könne zugelassen werden, wenn „überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen“. Dafür wiederum ist der konkrete Sicherungszweck der Veränderungssperre und somit die städtebauliche Zielvorstellung der Gemeinde maßgeblich. Das ist in diesem Fall die Ausweisung eines Industrie- oder Gewerbegebietes. Die beantragte Ausnahmegenehmigung stehe dem nicht entgegen.
Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, die im Einvernehmen mit der Gemeinde über Ausnahmen von der Veränderungssperre entscheidet, hat das Vorhaben bereits positiv bewertet. Die BVE-Mitglieder stimmten bei drei Enthaltungen dem Beschlussvorschlag zu, das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.
Die Vorgeschichte
Zur Vorgeschichte: In der Vergangenheit hatte es Auseinandersetzungen gegeben wegen des rund 71.000 Quadratmeter großen Geländes, das in der Robert-Bosch-Straße beginnt und dann südwestlich bis an das Ende der Bebauung geht. Broll, der seit 2017 in der Siemensstraße einen Schrott- und Metallhandel sowie einen Containerdienst betreibt, wollte erreichen, dass das Gelände als Industriegebiet ausgewiesen wird. Dagegen hatten sich Anwohner und Betriebsinhaber in der Nachbarschaft gewehrt, weil sie dadurch Nachteile befürchteten. Auch gab es Beschwerden wegen Lärm.
Im Flächennutzungsplan war die Fläche als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Trotz mehrerer Anläufe in den siebziger und achtziger Jahren gibt es bis heute keinen Bebauungsplan. Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens „Südliche Siemensstraße“ beschloss der Gemeinderat 2018. Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) sagte damals, dass offen sei, was am Ende herauskommt. Das könne ein Industriegebiet, ein Gewerbegebiet oder ein gemischtes Baugebiet sein.
Entwicklung steuern
Im Mai 2019 wurde eine Veränderungssperre erlassen – ebenso wie für das angrenzende Gebiet, das bisherige „Industriegebiet Süd“. Dadurch soll Planungshoheit der Gemeinde gewahrt werden. Planungsziel ist die Steuerung der Entwicklung industrieller und gewerblicher Anlagen, sowohl in Bezug auf die Art als auch auf das Maß der Bebauung. Zur Neuaufstellung des Bebauungsplans für die Gebiete laufen derzeit die Bestandsaufnahmen. Ein erster Bebauungsplanentwurf für „Südliche Siemensstraße“ liegt bereits vor.